Region: Hessen
Bild der Petition Aufhebung des Tanzverbots an Feiertagen in Hessen
Kultur

Aufhebung des Tanzverbots an Feiertagen in Hessen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
5.773 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

5.773 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages, mit dieser Petition wird gefordert, eine Änderung hinsichtlich des Tanzverbotes im Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) in der Fassung vom 29. Dezember 1971 vorzunehmen! [komplett hier nachzulesen: tinyurl.com/3wb3kgt]

Wir fordern das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen anfolgenden Feiertagen aufzuheben: §1 (1) 1.der Neujahrstag, 2.der Karfreitag, 3.der Ostermontag, 4.der 1. Mai, 5.der Himmelfahrtstag, 6.der Pfingstmontag, 7.der Fronleichnamstag, 8.der Tag der Deutschen Einheit, 9.der 1. und 2. Weihnachtstag.

Sowie folgende Paragraphen zu streichen: § 9 Am 1. Weihnachtstag, Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten die Vorschriften des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4 während des ganzen Tages.

§ 10 Am Gründonnerstag von 4 Uhr an, am Karsamstag und von 17 Uhr an am Heiligabend sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.

Da ein Verstoß gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeit angesehen wird, müssen Veranstaltungen bei denen getanzt wird, an den genannten Tagen schließen oder ihren Gästen das Tanzen verbieten. Mit Ausnahme des Verbotes öffentlicher Tanzveranstaltungen am Volkstrauertag handelt es sich bei allen in §1 erwähnten Tagen um christliche Feier- und Trauertage. Die Schutzwürdigkeit dieser Tage geht zurück auf Art. 140 GG i. V. m. § 139 WRV, welcher „(…) die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich schützt.“ Hierbei ist zu beachten, dass dieses Gesetz aus dem Jahre 1919 stammt. In der Schweiz hob zuletzt das Kanton Luzern (2010) das Tanzverbot auf (www.lu.ch/download/gr-geshaefte/2007-2011/b_144.pdf). Es folgte damit den Entscheidungen anderer Kantone, die bereits in den letzten Jahren das Tanzverbot ganz oder teilweise aufgehoben haben: Kanton Aargau (1998: Verbot nicht mehr zeitgemäß), St. Gallen (2004), Schaffhausen (2006: generelles Tanzverbot kaum mehr vertretbar) und Zug (2004: einschränkende Bestimmungen für die hohen Feiertage nicht mehr zeitgemäß, wird von einem großen Teil der Bevölkerung nicht mehr verstanden).

Begründung

Das Gesetz benötigt eine Anpassung an die heutige Lebensrealität der Hessinnen und Hessen. Jeder Christ der an genannten Feiertagen einen Gottesdienst besuchen möchte kann dies tun und wird nicht durch öffentliche Tanzveranstaltungen davon abgehalten! Es würde zudem eine Arbeitsentlastung für Polizei und des Ordnungsamts darstellen und Hessen eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen lassen. Mit freundlichen Grüßen, Marcus Bender

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Die eigene Freiheit hört da auf, wo man die Freiheit anderer einschränkt. Also warum dürfen Christen (bin selbst nicht praktizierender/nicht gläubiger Christ) anderen Menschen vorschreiben, wann sie nicht feiern/tanzen dürfen? Da fühle ich mich diskriminiert und in meiner persönlichen Freiheit eingeschränkt.

Dann sollten im Gegenzug auch die entsprechenden Feiertage abgeschafft werden. Aber wie so häufig möchten Menschen immer am liebsten alles: haufenweise Feiertage und dann aber bloß nicht unnötig daran erinnert werden, warum es diese Feiertage gibt und schon gar nicht irgendwelche Konsequenzen tragen. Immer frei nach dem Motto: wasch mich aber mach mir bloß nicht den Pelz nass!

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