Aufnahme von E-Bikes in den Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
54 Unterstützende 54 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

54 Unterstützende 54 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass E-Bikes in den Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV)aufgenommen werden.

Begründung

E-Bikes eignen sich z. B. für Behinderte, welche weite Wege sonst nur mit einem Rollstuhl überwinden können. Wenn man länger im Rollstuhl sitzt, bilden sich die Muskeln zurück und der Behinderte kommt nicht mehr aus dem Rollstuhl, muss somit sein Leben lang darin sitzen. Mit einem E-Bike kann er längere Strecken bewältigen und baut seine Muskeln auf, statt ab. Des Weiteren hat er die Gewissheit, auch wieder zurück zu kommen. Anzuwenden bei: z. B. Gehbehinderung, PAVK, Restless-Legs-Syndrom, MS, KHK, Kennedy-Syndrom und viele mehr.So können stärkere Behinderungen verhindert werden, Rollstuhl-Mieten und Medikamente gespart werden.Die Nutzung erfolgt, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen.

Link zur Petition

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