Región: Alemania

Ausbildungsförderung nach dem BAföG - BAföG-Zahlung vor Ablauf von 5 Jahren an junge Europäer

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
91 Apoyo 91 En. Alemania

No se aceptó la petición.

91 Apoyo 91 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ab sofort ausbildungswillige junge Europäer BAFÖG erhalten können VOR Ablauf von 5 Jahren (ununterbrochener gemeldeter Aufenthalt in Deutschland), sofern sie einen schulischen oder studentischen Ausbildungsplatz nachweisen können.

Razones.

Bisher müssen Europäer mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.Wenn Sie zum Beispiel den Beruf des/der Erzieher/in erlernen wollen, erhalten sie keinerlei Unterstützung durch BAFÖG VOR Ablauf dieser 5 Jahre.Da diese Ausbildungen vom Grundsatz her BAFÖG-fähig sind, erhalten sie auch KEINE anderen Leistungen wie ALG 2.Dort schließt sich der Teufelskreis.Da wir aber in Deutschland Fachkräfte wie beispielsweise Erzieher/innen dringend brauchen, besteht hier dringend Handlungsbedarf.Zitat aus tagesschau.de:Schäuble wirbt um Europas ArbeitsloseBundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat angesichts der Arbeitslosigkeit in Südeuropa Jugendliche zu einer Ausbildung in Deutschland ermutigt. "Ausbildungsinteressierte Jugendliche und arbeitslose Fachkräfte aus Europa sind bei uns in Deutschland herzlich willkommen", schreibt der CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel". Die jungen Menschen müssten den offenen europäischen Arbeits- und Ausbildungsmarkt nutzen, appellierte er.

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Noticias

  • Pet 3-17-30-2130-052860

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass ausbildungswillige junge Europäer Leistungen
    nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz vor Ablauf eines fünfjährigen
    Aufenthaltes in Deutschland erhalten können, sofern sie einen schulischen oder
    studentischen Ausbildungsplatz nachweisen können.
    Bisher sei für Unionsbürgerinnen und -bürger Voraussetzung für einen Anspruch auf
    Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), mindestens
    fünf ... Más.

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