91 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ab sofort ausbildungswillige junge Europäer BAFÖG erhalten können VOR Ablauf von 5 Jahren (ununterbrochener gemeldeter Aufenthalt in Deutschland), sofern sie einen schulischen oder studentischen Ausbildungsplatz nachweisen können.
Raison
Bisher müssen Europäer mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.Wenn Sie zum Beispiel den Beruf des/der Erzieher/in erlernen wollen, erhalten sie keinerlei Unterstützung durch BAFÖG VOR Ablauf dieser 5 Jahre.Da diese Ausbildungen vom Grundsatz her BAFÖG-fähig sind, erhalten sie auch KEINE anderen Leistungen wie ALG 2.Dort schließt sich der Teufelskreis.Da wir aber in Deutschland Fachkräfte wie beispielsweise Erzieher/innen dringend brauchen, besteht hier dringend Handlungsbedarf.Zitat aus tagesschau.de:Schäuble wirbt um Europas ArbeitsloseBundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat angesichts der Arbeitslosigkeit in Südeuropa Jugendliche zu einer Ausbildung in Deutschland ermutigt. "Ausbildungsinteressierte Jugendliche und arbeitslose Fachkräfte aus Europa sind bei uns in Deutschland herzlich willkommen", schreibt der CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel". Die jungen Menschen müssten den offenen europäischen Arbeits- und Ausbildungsmarkt nutzen, appellierte er.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
06/06/2013
Fin de la pétition:
16/07/2013
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-17-30-2130-052860
Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass ausbildungswillige junge Europäer Leistungen
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz vor Ablauf eines fünfjährigen
Aufenthaltes in Deutschland erhalten können, sofern sie einen schulischen oder
studentischen Ausbildungsplatz nachweisen können.
Bisher sei für Unionsbürgerinnen und -bürger Voraussetzung für einen Anspruch auf
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), mindestens
fünf ... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.