Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Bessere Unterstützung von Absolventen schulischer Ausbildungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 Unterstützende 34 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

34 Unterstützende 34 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Absolventen schulischer Ausbildungen, vor allem jene mit Behinderung, gesundheitlicher Einschränkungen, sowie in besonderen Notlagen befindender, angemessene Unterstützung, besonders im sozialen Bereich des Wohnens, der Finanzierung, sowie Förderung, zu gewährleisten.

Begründung

Aufgrund der Tatsache, dass schulische Ausbildungen des Gesundheitswesens, insbesondere der Logopädie, Ergo-, sowie Physiotherapie privat finanziert werden müssen, besteht lediglich eine Unterstützungsmöglichkeit durch das SchülerBaFöG, insofern, das Einkommen der Eltern einen niedrigeren Wert, als bei anderen Sozialleistungen (z.B. nach SGBII oder SGB XII) nicht überschreitet. Zudem fällt dieses wesentlich geringer aus, als es bei Studierenden der Fall ist.Zudem besteht neben dem fehlenden Einkommen keine Möglichkeit der sozialen und finanziellen Unterstützung für Behinderte, Kranke, sowie in besonderen Notlagen befindender Personen. Im Vergleich besteht diese jedoch für Auszubildende betrieblicher Ausbildungen in Form der Ausbildungsbeihilfe, sowie des Wohnkostenzuschlags, wodurch weitere soziale Angebote finanziert werden können, wie beispielsweise der eigene Wohnraum, verschiedene Betreuungsangebote wie das betreute Einzelwohnen und Wohngruppen mit Unterstützung.Wenn jedoch ein Auszubildender schulischer Ausbildungen des Gesundheitssystems eine solche Unterstützung benötigt, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, Gewalt im familiären Umfeld oder anderer etwaiger Umstände, so wird ihm dies (insofern er das Alter von 21 Jahren und somit der Unterstützung des Jugendamtes überschritten hat) anhand des SchülerBaFöGs nicht gewährt.Andere Organisationen, wie das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit bieten lediglich Förderung bei betrieblichen Ausbildungen an, weswegen die schulische Ausbildung in einer solchen Situation bedroht ist und keine Gleichberechtigung besteht.Es ist nicht hinnehmbar, dass im Vergleich zu Arbeitslosen, Asylanten, Auszubildender betriebl. Ausbildungen, Arbeitsunfähiger, sowie Studenten keine Unterstützung für Azubis schulischer Ausbildungen vorhanden ist und somit der einzige Weg (wenn ein solcher Unterstützungsbedarf vorliegt, um beispielsweise das Ausmaß der Erkrankung/ Notlage/ Behinderung zu mindern) darin besteht, die Ausbildung abzubrechen. Dies entspricht weder der Gleichberechtigung, noch der Inklusion, noch der freien Berufswahl.

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