Alueella: Saksa

Ausbildungsförderung nach dem BAföG - Keine Vermögensanrechnung von Bausparguthaben

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Vermögensanrechnung von BAföG – Empfängern zweckgebundene Bausparguthaben zu den „freizustellenden Vermögenswerten aus rechtlichen Gründen“ gerechnet werden.

Perustelut

Nach den allgemeinen Bausparbedingungen sind Bausparguthaben ausschließlich zweckgebunden für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden , wenn Bausparprämien gezahlt wurden.Wer sich für die Förderung entscheidet, bindet sich an bestimmte Bedingungen. Im Falle der Sparzulage binden sich Bausparer beispielsweise für ganze sieben Jahren, bevor die Zuschüsse verfügbar werden. Zudem muss die Sparzulage stets wohnwirtschaftlich verwendet werden, wenn es innerhalb der Frist zur Sparvertrag-Zuteilung kommt.Daher kann es nicht sein, dass nach Meinung der BAföG - Ämter Bausparguthaben grundsätzlich vom Studenten zum Lebensunterhalt zu verbrauchen sind.

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Uutiset

  • Pet 3-17-30-2130-042450Ausbildungsförderung nach dem BAföG
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Bausparverträge nicht mehr wie bisher als für die
    Ausbildung verfügbares Vermögen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
    angerechnet werden.
    Nach den allgemeinen Bausparbedingungen seien Bausparguthaben ausschließlich
    zweckgebunden für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden, wenn
    Bausparprämien gezahlt worden seien. Wer sich für eine Förderung entscheide,
    binde sich an bestimmte Bedingungen. Im Fall der Zahlung einer Sparzulage
    müssten sich die Bausparer... enemmän

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