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La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Vermögensanrechnung von BAföG – Empfängern zweckgebundene Bausparguthaben zu den „freizustellenden Vermögenswerten aus rechtlichen Gründen“ gerechnet werden.
Motivazioni:
Nach den allgemeinen Bausparbedingungen sind Bausparguthaben ausschließlich zweckgebunden für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden , wenn Bausparprämien gezahlt wurden.Wer sich für die Förderung entscheidet, bindet sich an bestimmte Bedingungen. Im Falle der Sparzulage binden sich Bausparer beispielsweise für ganze sieben Jahren, bevor die Zuschüsse verfügbar werden. Zudem muss die Sparzulage stets wohnwirtschaftlich verwendet werden, wenn es innerhalb der Frist zur Sparvertrag-Zuteilung kommt.Daher kann es nicht sein, dass nach Meinung der BAföG - Ämter Bausparguthaben grundsätzlich vom Studenten zum Lebensunterhalt zu verbrauchen sind.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
24/10/2012
La petizione termina:
05/12/2012
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 3-17-30-2130-042450Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Bausparverträge nicht mehr wie bisher als für die
Ausbildung verfügbares Vermögen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
angerechnet werden.
Nach den allgemeinen Bausparbedingungen seien Bausparguthaben ausschließlich
zweckgebunden für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden, wenn
Bausparprämien gezahlt worden seien. Wer sich für eine Förderung entscheide,
binde sich an bestimmte Bedingungen. Im Fall der Zahlung einer Sparzulage
müssten sich die Bausparer... avanti
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.