Ausnahmeregelung für Schülerfirmen/Schülergenossenschaften im Rahmen der Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
40 Unterstützende 40 in Deutschland

Sammlung beendet

40 Unterstützende 40 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine Ausnahmeregelung für Schülerfirmen und Schülergenossenschaften im Rahmen der Änderung des Umsatzsteuergesetzes ab 2023 gefordert.

Begründung

In Schülergenossenschaften erlernen junge Menschen selbstständiges unternehmerisches Handeln und Wirtschaften und bereiten sich so auf ihr Berufsleben vor. Jetzt droht vielen Schülerfirmen das Aus. Grund hierfür ist eine Veränderung des Umsatzsteuergesetzes nach EU-Vorgaben ab dem 1. Januar 2023.Diese beinhaltet, dass privatwirtschaftliche Umsätze der öffentlichen Hand ab dem nächsten Jahr grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen. Betroffen sind davon bundesweit alle Schülerfirmen, darunter auch Schülergenossenschaften, die unter dem Dach einer Schule in öffentlich-rechtlicher oder kirchlicher Trägerschaft geführt werden.Eine Schülergenossenschaft kritisiert: „Im Gegensatz zu kleinen Unternehmen sind für uns Schülergenossenschaften in dem neuen Gesetz keine steuerlichen. Freigrenzen vorgesehen, das bedeutet, dass wir voll umsatzsteuerpflichtig werden. Das bedeutet das Ende vieler Schülerfirmen, die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit geben, sich auf ihre berufliche Ausbildung vorzubereiten und sich beruflich zu orientieren.Während überall in Deutschland die Berufsorientierung forciert und gefördert wird; wird hier ein wesentliches Element ausgebremst."Die Schülergenossenschaft appelliert deshalb an die politischen Vertreter und Vertreterinnen, sich dafür einzusetzen, dass Schülerfirmen - wie bisher - unter bestimmten Bedingungen und bis zu einer gewissen Umsatzgröße von der Umsatzsteuer befreit bleiben.Betreuende Lehrer einer Schülergenossenschaft betonen: „Bei uns handelt es sich um ein Schulprojekt, in dem junge Menschen wirtschaftliches Handeln und Denken ausprobieren können und dabei auch Fehler machen dürfen. Auch wenn die Schüler und Schülerinnen wirtschaftlich erfolgreich sind, so steht doch die pädagogische Arbeit stets im Vordergrund. Die Umsätze sind deshalb eher überschaubar." Eine Umsatzbesteuerung macht deshalb für sie keinen Sinn. Stattdessen verursacht sie ihrer Meinung nach vor allem einen riesigen bürokratischen Aufwand, auch bei den entsprechenden Kommunen, da die Schülerinnen und Schüler dabei von dem Schulträger unterstützt werden müssen. Dieser muss dann auch für die Umsatzzahlen des. Schulprojektes mit in die Verantwortung gehen. Wir fordern deshalb eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes, insofern als dass Schülerfirmen von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden!“

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