Région: Allemagne

Außenhandel - Spionagesoftware unter Kriegswaffenrecht stellen; Staatliche Kontrolle für Einsatz, Import und Export

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
150 Soutien 150 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

150 Soutien 150 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Überwachungssoftware, welche zur Ausspähung von Daten genutzt werden kann und ähnliche unter das Kriegswaffenrecht zu stellen.Dadurch soll der Import sowie der Export unter die Staatliche Kontrolle und der Einsatz durch die Bundesregierung unter eine "Mandatspflicht" fallen.

Raison

Diese Programme werden nicht nur von der Bundesregierung und anderen Staaten eingesetzt, sondern werden unter anderem auch von deutschen Herstellern weltweit vermarktet. So kommt es auch dazu, dass Regime wie das in Katar oder Syrien solche Software gegen Oppositionelle einsetzen können.Nicht nur der unrechtmäßige Einsatz durch Regierungen wie der Bundesregierung ist problematisch, sondern auch die Nutzung durch Diktatoren weltweit.Erkenntnisse, welche mit Hilfe dieser Software erlangt werden, haben Auswirkungen, welche sich nicht nur auf die digitale Welt beschränken. Daten welche mit Hilfe dieser Programme erlangt werden, haben nicht selten militärische Einsätze zur Folge oder dienen dessen Vorbereitung.

Lien vers la pétition

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télécharger (PDF)

Actualités

  • Pet 1-18-09-745-012189

    Außenhandel
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Überwachungssoftware zum Ausspähen von Daten
    unter das Kriegswaffenrecht zu stellen, damit der Im- und Export staatlich kontrolliert
    werden kann.
    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 150 Mitzeichnungen und
    zehn Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
    Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des... plus loin

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