150 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Überwachungssoftware, welche zur Ausspähung von Daten genutzt werden kann und ähnliche unter das Kriegswaffenrecht zu stellen.Dadurch soll der Import sowie der Export unter die Staatliche Kontrolle und der Einsatz durch die Bundesregierung unter eine "Mandatspflicht" fallen.
Reden
Diese Programme werden nicht nur von der Bundesregierung und anderen Staaten eingesetzt, sondern werden unter anderem auch von deutschen Herstellern weltweit vermarktet. So kommt es auch dazu, dass Regime wie das in Katar oder Syrien solche Software gegen Oppositionelle einsetzen können.Nicht nur der unrechtmäßige Einsatz durch Regierungen wie der Bundesregierung ist problematisch, sondern auch die Nutzung durch Diktatoren weltweit.Erkenntnisse, welche mit Hilfe dieser Software erlangt werden, haben Auswirkungen, welche sich nicht nur auf die digitale Welt beschränken. Daten welche mit Hilfe dieser Programme erlangt werden, haben nicht selten militärische Einsätze zur Folge oder dienen dessen Vorbereitung.
Link naar de petitie
Afscheurstrookje met QR-code
downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
13-08-2014
De petitie eindigt:
29-09-2014
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 1-18-09-745-012189
Außenhandel
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Überwachungssoftware zum Ausspähen von Daten
unter das Kriegswaffenrecht zu stellen, damit der Im- und Export staatlich kontrolliert
werden kann.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 150 Mitzeichnungen und
zehn Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des... verder
Discussie
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