Petition richtet sich an:
Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Frau Gudrun Brendel-Fischer (StMI)
Aussetzung der §§ 44, 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG während der Covid 19 Pandemie
Begründung
Ich bin thailändische Staatsangehörige, bin seit 10 Jahren mit meinem deutschen Ehemann verheiratet und bereits seit 14 Jahren mit ihm zusammen. Ich bin am 01.11.2020 mit dem Nationalen Visum eingereist, um die Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Mein Mann ist im 79. Lebensjahr und ich muss ihm aus gesundheitlichen Gründen bei den Aufgaben des täglichen Lebens zur Seite stehen. Nach der Anmeldung bei der Meldebehörde am 04.11.2020 und bei der Ausländerbehörde am 16.11.2020 habe ich am 18.11.2020 von dieser Behörde den Bescheid über Vollzug des AufenthG. bekommen, worin mir mit Sanktionen, unter anderem dem Entzug meiner Aufenthaltserlaubnis gedroht wird. Der Integrationskurs wäre an und für sich nichts Außergewöhnliches für mich und ich lehne dies auch nicht grundsätzlich ab. Nur ist in den §§ 44, 44a Abs.1 Satz 1 Nr. 1 in keinster Weise die Situation der derzeit grassierenden Covid 19 Pandemie berücksichtigt. Ich kann und werde mich bei der derzeitig gesundheitsgefährdenden Lage nicht in einen Unterrichtsraum mit "zig" anderen Verpflichteten über Monate setzen und einer nicht auszuschließenden Infektionsgefahr aussetzen. Dabei denke ich in erster Linie an meinen Ehemann, der aufgrund seines fortgeschrittenen Alters mit bald 79 Jahren zu der zweithöchsten Risikogruppe in der Covid 19 Pandemie zählt und bei einer Infektion nicht nur mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, sondern sogar mit dem Tod bedroht ist. Ich habe bereits 1992 an der Kolping Akademie einen Deutschkurs belegt und darauf die Prüfung, obwohl ich den Kurs aus Zeitgründen meines ablaufenden Tourist Visums nur sechs Wochen belegen konnte, trotzdem mit Gut bestanden. Seit 10 Jahren unterhalte ich mich mit meinem Mann ausschließlich in deutscher Sprache. So auch bei unseren täglichen Telefonaten, wenn ich nach Ablauf meines Tourist Visums wieder in mein Heimatland zurückgekehrt war. Ich bin nun bereits das zwölfte Mal in Deutschland. Es ist auch nicht verständlich für mich, dass dem Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes, "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung", durch die §§ 44, 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 keinerlei Bedeutung mehr zugemessen, ja sogar ausgehebelt wird! Unverständlich ist für mich auch, dass die Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers, die legal mit einem Linienflug und einem Nationalen Visum eingereist ist, mit Immigranten, die teilweise illegal über die europäischen Grenzen fluten, in die Sozialsysteme eindringen und noch dazu teilweise Straftaten und Verbrechen verüben, durch diese §§ auf eine Stufe herabgestuft wird. Ich möchte abschließend noch einmal sagen, dass ich gewillt bin, die Auflagen der hiesigen Ausländerbehörde voll und ganz zu erfüllen, jedoch erst, wenn dies aufgrund der derzeitigen Infektionsgefahr wieder durch die Gesundheitsbehörden zugemutet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen Baorean Charoensi - i.A. Ernst Walter