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Der Film "The Lady of Heaven" handelt um die Tragödie der Prophetentochter Fatima. Dieser Film kam bereits in den amerikanischen Kinos und jetzt auch in den englischen. Nun stellt sich die Frage, ob dieser Film auch in Deutschland gezeigt werden sollte, trotz des Gegenwindes, seitens der sunnitischen Gemeinschaft. Schließlich nahmen sich Sunniten auch das Recht eigene Serien und Filme über ihre Vorbilder Abu Bakr und Umar zu drehen und diese als Helden darzustellen, Quelle zur Serie:
https://www.youtube.com/watch?v=poiBVJOvNzo&list=PLzRCNDwAZZuvagWlKwht8-_OVyRKY6q8i
die aber bekanntlich aus authentischen schiitischen Quellen und sogar auch aus authentischen sunnitischen Quellen viel Schlechtes in der Welt bewirkt haben.
Quellen (Darunter sind schiitische und sunnitische Quellen):
https://de.ahlulbait.one/2014/07/04/umar-bedroht-fatimah/
https://de.ahlulbait.one/2014/03/21/nur-ein-gesandter-3144/
https://de.ahlulbait.one/2015/11/23/urteil-der-gelehrten-ueber-abu-bakr-umar-und-uthman/
https://de.ahlulbait.one/2014/04/22/fatimahs-zorn-auf-abu-bakr/
https://www.annour.de/2022/06/26/umar-wird-vergeben/
https://de.ahlulbait.one/2015/04/27/at-tusi-uber-mord-an-fatimah/
https://de.ahlulbait.one/2015/03/04/fatimah-starb-als-martyrerin/
https://dasbuchvonsulaym.wordpress.com/hadith-nr-4/
Daraufhin wurde eben dieser Film, basierend auf besagten Büchern und Werken verfilmt. Während einige Gruppierungen seitens der sunnitischen Gemeinschaft und der schiitischen Gemeinschaft versuchen die Ausstrahlung zu verhindern möchte eine dritte Partei, in denen sich Sunniten und Schiiten befinden, für den Film sprechen.
Reason
In Deutschland herrscht eine Religionsfreiheit und diese schließt einen Filmdreh, basierend auf einer religiösen Geschichte nicht aus. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html#:~:text=(1)%20Die%20Freiheit%20des%20Glaubens,mit%20der%20Waffe%20gezwungen%20werden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
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Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
on 04 Jan 2023
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition -
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Die Petition stand im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen und wurde deshalb pausiert. Inzwischen wurde die Petition überarbeitet, erneut durch die Redaktion von openPetition geprüft und freigeschaltet. -
Änderungen an der Petition
on 28 Jun 2022
Debate
No CONTRA argument yet.