Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Für den LKW Fernverkehr wird eine Autobahnpflicht eingesetzt. Damit wird der Ausweichverkehr auf Bundes-und Staatsstraßen verringert und die Bevölkerung vor Ort mit Emmisionen durch Lärm und Abgase entlastet.
Für LKW´s im Fernverkehr wird es zur Pflicht, ihre Strecke durch Deutschland auf Autobahnen zurück zulegen. Es darf nur die kürzeste Autobahnausfahrt zum Abladeort benützt werden.
Gleichzeitig dazu muss der Preisunterschied zwischen Autobahn und Bundesstraße größer werden, damit sich das Ausweichen auf die Bundesstraßen nicht mehr rentiert. So sollte angestrebt werden, dass für die Bundesstraßen der 1,5-fache bis doppelte Satz der Mautgebühr gegenüber der Autobahn bezahlt werden muss.
Die Autobahnen sind für den Schwerverkehr besser ausgelegt. Die Geschwindigkeit ist gleichmäßiger. Das Ausweichen des Fernverkehrs auf die Bundesstraßen führt neben den schneller kaputt werdenden Straßen zusätzlich zu einer größeren Umweltbelastung durch vermehrtes abbremsen und beschleunigen.
Begründung
Wieso diese Forderung? Ganz einfach... Tagsüber verstopfen die LKW des Fernverkehrs die Straßen und Städte - teils funktionieren wegen dem Rückstau die Ampelschaltungen nicht, da die weiteren Spuren blockiert werden. Im Stop-and-Go ist die Emmisionsbelastung in den Städten dadurch höher. Vor allem Nachmittags und am Abend, wenn dann auch die frisch beladenen DPD, DHL, Hermes sowie sämtliche Speditionen im Fernverkehr ihren Dienst aufnehmen, ist die Belastung durch Lärm und Abgase für die Bürger groß, die sich nun zum Beispiel in ihren Gärten erholen wollen.
Wir wollen nicht die LKW-Fahrer bestrafen, die regional tätig sind - jedoch gehört der belastende Fernverkehr und vor allem die ausländischen LKW´s auf die Autobahn und nicht noch darin bestärkt die Ausweichrouten auf den Bundesstraßen zu nützen, in dem man die Maut auf allen Straßen angleicht.
In Österreich gibt es dazu seit 2004 Fahrverbote zur Verhinderung des Maut-Ausweichverkehrs in fast allen Bundesländern auf Durchzugsstraßen für Lkw über 3,5 t hzG mit Ausnahmen für Ziel- und Quellverkehr der örtlichen Wirtschaft. Diese Regelung wünschen wir uns für ganz Deutschland.