Petition richtet sich an:
Landesdelegiertenkonferenz 2012
Beschlussvorlage für die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/ Die Grünen Landesverband Brandenburg, in Brandenburg a.d.H., am 03. November 2012:
Bei der Aufstellung der Listen für die Landtags- und Bundestagswahlen durch den Landesverband ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens jeder dritte Listenplatz mit einer/m KandidatIn besetzt wird, die/der noch nie einem Parlament (Landtag eines deutschen Bundeslandes, Bundestag, Europaparlament) angehört haben. Die Ausübung politischer Wahlämter (z.B. Regierungsmitglieder, StaatssekretärInnen, LandrätInnen, BürgermeisterInnen, Beigeordnete), die in der Regel hauptamtlich erfolgt, steht insoweit der Mitgliedschaft in einem Parlament gleich.
Begründung
Die Einführung einer Neuenquote fördert die Entsendung erstmaliger AbgeordnetInnen aus unseren Reihen und stärkt dadurch unsere Partei nach innen und außen. Die Einführung einer Neuenquote fördert die strukturelle Offenheit unserer Partei für neue, überzeugende Ideen und Talente, indem diesen der innerparteiliche Zugang zu Entscheidungspositionen, in Form von Abgeordnetenmandaten, erleichtert wird. Sie entspricht der Überzeugung, dass die Vielzahl qualifizierter und fähiger Mitglieder eine Stärke unserer Partei ist. Die regelmäßige Erneuerung eines Teils unserer Abgeordnetenmandate durch erstmalige AbgeordnetInnen fördert die politische Teilhabe des Parteiverbands insgesamt und stärkt dessen Rolle im Verhältnis zu den AbgeordnetInnen. Die Neuenquote steht zudem für die Förderung frischen Winds in den Parlamenten und betont damit unser erfolgreiches Außenbild als innovative und lebendige Partei, insbesondere im Vergleich mit den politischen WettbewerberInnen.
Anmerkungen: Dieser Beschlussvorlage liegt die geltende Neuenquote des Berliner Landesverbandes von Bündnis 90/Die Grünen maßgeblich zugrunde. (siehe Satzung § 22 ) Jene unterscheidet sich hauptsächlich dadurch, dass sie sich nicht auf die Aufstellung der Liste für Bundestagswahlen bezieht. Im Sinne einer einheitlichen und gerechten Anwendung bezieht sich dieser vorliegende Beschlusstext jedoch auf alle Aufstellungen von Wahllisten in Verantwortung des Landesverbands, sowohl für Landtags- als auch Bundestagswahlen. Auch wenn es heutzutage noch nicht abzusehen ist, wann wir als Brandenburger Landesverband drei oder mehr BundestagsabgeordnetInnen entsenden dürfen, geht es bei dieser Satzungsänderung vor allem darum, jetzt die richtigen Weichen für morgen zu stellen. Jetzt haben wir es in der Hand, mit mindestens Zweidrittelmehrheit, mehr Offenheit und eine bessere Teilhabe in unserer Partei zu ermöglichen.