Regione: Vokietija
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Babynahrung und Windeln mit 7% MwSt besteuern

Peticija adresuota
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
42 Palaikantis 42 in Vokietija

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

42 Palaikantis 42 in Vokietija

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

  1. Pradėta birželio 2022
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Wir fordern die Senkung des MwSt. Satztes auf Babynahrung sowie Babyhygieneartikel, zu welchen auch Windeln ect. gehören.

Vorbild hierfür ist die im Jahr 2020 geänderte MwSt. Lage bei Damenhygieneartikeln.

Hierzu muss die Bundesregierung diese Warengruppen als Artikel des täglichen Bedarfs ernennen.

Priežastis

Kinder sind unsere Zukunft.

Es muss Interesse jeder Regierung sein, Familien mit Kinderwunsch zu unterstützen und zu fördern. Dies geschiet nicht erst bei der Höhe des Kindergeldes oder der Anzahl von Kitaplätzen sondern zeigt sich jeden Tag.

Babys und Kleinstkinder sind auf eine spezielle Ernährung angewiesen.

Ebenso benötigen sie täglich viele Windeln.

Laut Statistischen Bundesamt haben Paare im Jahr 2018, 763€ pro Monat für Ihren Nachwuchs ausgegeben.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2021/PD21_26_p002.html

Nicht zuletzte durch die gestiegene Inflation der letzten Jahre, ist diese Summe weiter gestiegen.

Für viele Paare stellt diese finanzille Hürde ein Grund dar keine Kinder zu bekommen.

Ganz besonders Einkommensschwache Paare und Alleinerziehende müssen auch in der Lage sein diese Artikel zu kaufen ohne in finanzielle Nöte zu geraten.

Dies wäre vor allem unter den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen ein klares Zeichen der Bundesregierung, vor allem diese Familien gezielt zu entlasten.

Die Begründung bei der im Jahr 2020 gesenkten Mehrwertsteuer auf Damenhygieneartikel, diese würden als Artikel des täglichen Bedarfs angesehen, trifft auf Babynahrung und Windeln ebenso zu.

Ohne diese ist das Großziehen eines Kindes nicht möglich.

In folge dessen ist es nur richtig und überfällig hier ebenfalls den verringerten MwSt. Satz von 7% anzuwenden.

Auch andere Produkte werden mit dem Argument sie seien "Artikel des täglichen Bedarfs" mit 7% besteuert unter anderem Katzenfutter.

Hier stellt sich die Frage wieso dies nicht endlich auch bei Babynahrung und Windeln geschiet.

Dėkojame už palaikymą, Andreas Trilling iš Freiburg
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