Bankenwesen - Verpflichtende Angaben für Finanzinstitute bei allen relevanten Mitteilungen zu Geldanlagen für Anleger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
26 Unterstützende 26 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

26 Unterstützende 26 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Petent fordert, dass Finanzinstitute bei Mitteilungen an den Anleger (z.B. Kontoauszüge, Saldenmitteilungen und Abrechnungen - sowohl papierhaft als auch insbesondere online) zwingend zu Angaben in der Mitteilung verpflichtet werden sollen, welche u.a. die Planung von Freistellungsaufträgen erleichtern.

Begründung

Angesichts der oft wechselnden Zinssätze diverser verzinslicher Geldanlagen ist es für den Anleger oft kompliziert, seine Freistellungsaufträge zu planen bzw. die zu erwartenden Erträge verlässlich abzuschätzen. Speziell bei Anlagen mit variablen Zinssätzen artet diese Planung aus, da man jeden Termin einer Zinsänderung nachverfolgen und aufweng nachrechnen muss.Für die Kreditinstitute sind diese Berechnungen andererseits mit eher geringem Aufwand verbunden, da die Softwareprozeduren für derartige Berechnungen weitgehend vorliegen.Daher sollen zum Vorteil der Anleger - zusätzlich zu den bereits bestehenden Angaben - auf allen relevanten Mitteilungen zu Geldanlagen (Kontoauszügen, Abrechnungen, Saldenmitteilungen, etc.; sowohl papierhaft als auch insbesondere online) - soweit dies dem Wesen der Geldanlage nach Sinn macht, also für fest oder variabel verzinsliche und diesen hinreichend ähnliche Anlagen - die folgenden Angaben zwingend enthalten sein:- die für die jeweilige Anlage zuim Stichtag der Mitteilung bereits sicher geschuldeten, dem Anleger aber noch nicht zugeflossenen ("schwebenden") Zinsen bzw. sonstigen Erträge, die dem Anleger erst zu einem zukünftigen Zinstermin zufliessen- eine (nicht bindende) Schätzung der bis zum Jahresende insgesamt zufliessenden Erträge auf Basis der zum Stichtag geltenden Zinssätze (unter Einbeziehung bereits bekannter, zukünftiger Zinsänderungen) und Konditionen- Die Höhe eines erteilten Freistellungsauftrags und dessen Geltungsdauer- Die zum Stichtag erreichte Ausschöpfung eines erteilten Freistellungsauftrags

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-7601-042770 Bankenwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Finanzdienstleistungsunternehmen zu verpflichten,
    auf allen relevanten schriftlichen Mitteilungen an die Anleger zu Geldanlagen (etwa
    Kontoauszügen, Saldenmitteilungen und Abrechnungen) und in ihren
    Online-Portalen zusätzliche Angaben für die Planung von Freistellungsaufträgen zur
    Verfügung zu stellen.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, diese
    zusätzlichen Angaben würden die Planung und damit eine optimale Ausschöpfung
    von Freistellungsaufträgen erleichtern.... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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