Région: Neuss
Droits civils

Barrierefreie Bezirksausschusssitzungen Neuss

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Rat der Stadt Neuss
2 Soutien 0 en Neuss

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2019
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BZA Neuss - Barrierefrei !

Bezirksausschußsitzungen Neuss-Holzheim, Neuss Üdesheim und Neuss-Rosellen - Barrierefrei !

Rollstuhlfahrer, mobilitätseingeschränkte und ältere Mitbürger/innen können weder als Bürger noch als Mitglieder des Bezirksausschusses an verschiedenen Sitzungen der Politik teilnehmen.

Seit der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 finden regelmäßg Sitzungen der Bezirksausschüsse in nicht barrierefrei erreichbaren Räumlichkeiten statt.

Die Sitzung des Bezirksausschuss Neuss-Holzheim findet regelmaßig im alten Rathaus in der Bahnhofstraße statt. Der Ratssaal liegt im ersten Obergeschoss und ist nicht über einen Aufzug erschlossen.

Ebenso werden regelmäßig Sitzungen des Bezirksausschuss Neuss-Üdesheim im Clubhaus der Sportanlage am Norfer Weg in Neuss- Üdesheim abgehalten. Auch hier liegt der Sitzungssaal im Ersten Obergeschoss und ist nicht über einen Aufzug erschlossen.

Als dritter Sitzungssaal werden die Räumlichkeiten des ersten Obergeschosses in der Bezirkssportanlage Rosellen für die Bezirksausschusssitzungen Neuss-Rosellen genutzt. Auch hier ist kein Aufzug verfügbar.

Machen auch Sie mit und unterstützen mit dieser Petition die Einhaltung der Grundrechte in Neuss.

Die Petition hat eine Beschwerde zum Inhalt. Eine Beschwerde kann von jeder Person erhoben werden. Alter, Wohnort und Nationalität sind ohne Belang; nur ein Mensch sollte man sein. :-) Kontakt unter: BZA-Neuss-Barrierefrei@t-online.de

Raison

Beschwerde an den Rat der Stadt Neuss

Die Abhaltung von Ausschußsitzungen in nicht barrierefrei erreichbaren Räumen schließt Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte von der Teilnahme am politischen Leben aus.

Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes.

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Artikel 3 (3) Satz 2 Grundgesetz

In den Neusser Stadtbezirken Holzheim, Rosellen und Üdesheim gibt es genügend Ausweichmöglichkeiten in barrierefrei erreichbare Räume der Stadt Neuss.

Klassenräume werden regelmäßig als barrierefreie Wahllokale genutzt. Hier können beispielsweise auch Sitzungen der Bezirksausschüsse abgehalten werden.

Es ist nicht hinnehmbar das Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte Bürger/innen von der Teilnahme an der örtlichen Politik ausgeschlossen werden.

Die Ausschußsitzungen sind ausschließlich in Räumen durchzuführen die niemanden wegen seiner Behinderung ausschließen oder benachteiligen.

Merci pour votre soutien

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,
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