Het verzoekschrift is gericht aan:
Deutscher Bundestag
Wir fordern das Baukindergeld auch für die noch werdenden Eltern, welche frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten und somit die selben Voraussetzungen wie das bisherige Baukindergeld erfüllen.
Mit dem Baukindergeld des Bundes bekommen Familien und Alleinerziehende pro Kind und Jahr 1.200 Euro über 10 Jahre. Der Freistaat Bayern erhöht mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus das Baukindergeld des Bundes von 1.200 Euro um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Gefördert wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Paare oder Alleinerziehende, die Baukindergeld des Bundes erhalten, sind zuwendungsberechtigt und können den Förderantrag auf das Bayerische Baukindergeld Plus bei der BayernLabo stellen.
Dies schließt allerdings diejenigen aus, die vor der aktiven Kinderplanung in die Bauphase starten.
Aktuell muss das Kind mind. 6 Monate nachdem Einzug geboren sein. Dies ist viel zu kurzfristig, da das Eintreten einer Schwangerschaft, welche allein schon 9 Monate dauert, oftmals auch einige Anläufe benötigt.
Wir fordern, dass die Frist zwischen Einzug und Geburt von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert werden sollte.
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