Baurecht - Änderung des § 34 Baugesetzbuch (BauGB)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 Unterstützende 29 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

29 Unterstützende 29 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass § 34 Baugesetzbuch (BauGB) dahingehend geändert bzw. erweitert wird, dass rückwärtige Bebauung auf ausreichend großen Grundstücken grundsätzlich auch mit Mehrfamilienhäusern zulässig und gewünscht ist, soweit die Höhe des Neubaus nicht über den Altbestand herausragt und die geltenden Grenzabstände eingehalten werden.

Begründung

Wohnraumbeschaffung auf ungenutzten Baulandressourcen !!!In Deutschland fehlen Hunderttausende von Wohnungen, vor allen Dingen in den Städten. Die Mieten für Wohnungen steigen und steigen infolge des Wohnungsmangels in Dimensionen, dass sie für viele Gering- und Normalverdiener nicht mehr bezahlbar sind. In § 34 BauGB ist geregelt, wie im unbeplanten Bereich der Kommunen Baurecht erteilt wird. Meines Wissens werden in vielen Städten bis 60 % der Grundfläche der Kommune die Baugenehmigungen über § 34 genehmigt, bzw. nicht genehmigt. Und hier liegt das Problem !!!Während in Stadtteilen mit B-Plan Baurecht erteilt wird, wird in anderen Stadtteilen mit gleichen bis ähnlichen Bedingungen Baurecht sehr oft versagt, mit der Begründung des Einfügungsgebotes in die vorhandene Bebauung. So kann es sein, dass auf der einen Straßenseite Mehrfamilienhäuser Baurecht bekommen, aber auf der anderen Straßenseite bzw. in Sichtweite kein Baurecht erteilt erteilt wird. Obwohl in Absatz 3a des § 34 BauGB der genehmigenden Kommune ausdrücklich eine Rechtsgrundlage gegeben ist, mit ein wenig guten Willen Baurecht zu erteilen, scheuen sich trotzdem viele Kommunen (untere Baubehörden) Baurecht nach § 34 zu erteilen, weil sie nach bauplanerischen Dogmen aus den 70er Jahren Entscheidungen fällen oder Angst vor einer Klage bei einer rückwärtigen Bebauung haben. Grund scheint hier die vermeintlich unklare Bundes-Gesetzgebung § 34 BauGB zu sein, die hier leider keine 100 prozentige rechtsverbindliche Vorgaben für die unteren Baubehörden macht. Der Gesetzgeber muss deswegen klare Vorgaben machen was er will. Will er in Städten, wo leider sehr oft keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen werden können, bezahlbaren Wohnraum in Mehrfamilienhäusern oder große, freie Hintergärten mit Thuja und Rasenlandschaften???In Altbaugebieten die unter § 34 BauBG fallen, könnte vielleicht mit der rückwärtigen Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, natürlich unter Einhaltung der gültigen Grenzabstände und Haushöhen der Nachbarhäuser, ein großes Potential an Wohnraum geschaffen werden. Man muss es nur wirklich wollen.

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