Region: Bayern

Bayern für das AfD-Verbot

Petitionen är riktat mot
Bayerischer Landtag

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Ansökan riktar sig till: Bayerischer Landtag

Sehr geehrte Abgeordnete des Bayerischen Landtags,

wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger, richten uns mit dieser Petition an den bayerischen Landtag mit der dringenden Bitte:

Der bayerische Landtag möge beschließen, dass der Freistaat Bayern einen Antrag im Bundesrat einbringt, mit dem Ziel der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die AfD durch den Bundesrat gemäß Art. 21 Abs. 2 GG, §§ 13, 45 Abs. 1 BVerfGG.

Orsak

Die AfD ist unserer Meinung nach eine verfassungswidrig handelnde Partei. Seit ihrer Gründung hat sie sich zunehmend radikalisiert und stellt inzwischen eine schwerwiegende Bedrohung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. Im Einzelnen:
 
1.           Menschenwürdewidrige Zielsetzung der Gesamtpartei
Die AfD spricht in ihrer politischen Zielsetzung Menschengruppen pauschal die Menschenwürde ab. Dies zeigt sich in ständigen Agitationen gegen Geflüchtete, Deutsche, deren Vorfahren zugewandert sind, religiöse Minderheiten wie Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens, Queers, Roma und Sinti, Menschen mit Behinderung und rassifizierte Menschen durch zahlreiche AfD-Funktionärinnen und Funktionäre von der Kommunalebene bis zur Bundesspitze. Hervorzuheben ist die kontinuierliche Verwendung rechtsextremer Begriffe wie „biodeutsch“, „passdeutsch“ und „großer Austausch“, mit denen Menschen aufgrund unüberwindbarer Merkmale unterschieden und herabgewürdigt werden. Mit der Forderung nach einer groß angelegten „Remigration“ bezieht sich die AfD inzwischen auch in ihrem Parteiprogramm offen auf die menschenwürdewidrigen Deportationspläne gegen Millionen von Menschen, auch deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund, die im Januar 2024 aufgedeckt wurden.
Die Menschenverachtung der AfD ist nichts Abstraktes: Die AfD legitimiert Gewalt und ist schon jetzt eine konkrete Gefahr für das Leben aller Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen.
 
2.           Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaat
Die AfD verfolgt in unseren Augen das Ziel, den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen. In öffentlichen Reden, sozialen Medien und Parteitagsbeschlüssen zeigt sich eine Agenda, die den Pluralismus, die Menschenrechte und die Gleichheit vor dem Gesetz systematisch in Frage stellt. AfD-Funktionärinnen und Funktionäre und Abgeordnete äußern sich regelmäßig in herabwürdigender Weise über Parlamente, Gerichte, freie Medien und politische Gegner. Die Partei betreibt bewusst eine Strategie der Spaltung und der Radikalisierung, indem sie das Vertrauen in die demokratischen Institutionen untergräbt. In zahlreichen Äußerungen wird ein autoritärer Staat gefordert oder das bestehende demokratische System als "Systemparteien-Diktatur" diffamiert.
 
3.           Einschätzung führender Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler
Bereits im Juni 2023 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem 70-seitigen Analyse gezeigt, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot gegen die AfD vorliegen. Im November 2024 haben 17 der renommiertesten Verfassungsrechtler des Landes in einer Stellungnahme an den Bundestag diesen Befund bekräftigt und dargelegt, dass die sofortige Einleitung eines Verbotsverfahrens rechtspolitisch geboten ist. Im Januar 2025 haben sich über 600 Juristinnen und Juristen dieser Stellungnahme angeschlossen.
 
4.           Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV)
Im Mai 2025 hat nun auch das BfV die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Es bewertet die AfD als eine Partei, deren politische Zielsetzungen mit zentralen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sind. Zur Begründung führt es insbesondere an: das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, fremden- und muslimfeindliche Agitationen, antisemitische Agitationen, die Relativierung der NS-Zeit, die systematische Verunglimpfung und Delegitimierung demokratischer Institutionen, die Befürwortung autoritärer Maßnahmen zur Umgestaltung des Staates sowie strukturelle Verbindungen der Partei zu rechtsextremen Gruppen.
 
5.           Fazit:
Die AfD agiert unserer Meinung nach nicht mehr im Rahmen legitimer demokratischer Auseinandersetzung, sondern verfolgt eine autoritär-nationalistische Agenda, die den Kernbestand unserer Verfassung gefährdet. Ein Verbot der AfD wäre kein Verbot von Meinung – sondern die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegen eine Partei, die sie abschaffen will. Das schließt nicht aus, die Partei auch auf anderen Ebenen zu bekämpfen. Aber die historische Chance, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen, darf jetzt nicht vertan werden.
Werden Sie Ihrer Verantwortung für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Menschen in Deutschland gerecht. Ergreifen Sie endlich die erforderlichen Mittel und stoßen ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD an!

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Information om petitionen

Petitionen har startats: 2025-06-23
Insamlingen slutar: 2026-04-22
Region: Bayern
Kategori : Medborgerliga rättigheter

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Nyheter

Anlässlich seiner Rede zum 9. November 2025 hat der Bundespräsident unmissverständlich klargemacht, dass das Parteiverbotsverfahren ein legtimites Instrument der wehrhaften Demokratie ist. Wenn der Bundespräsident seine Verpflichtung zu parteipolitischer Neutralität in einer solchen Deutlichkeit aufgibt, steht es schlimm um unser Land. Die Verantwortliche müssen endlich das Verbotsverfahren gegen die AfD einleiten.

Eine solche Petition ist in sich völlig absurd. Eine Partei zu verbieten, nur weil man ihre Ansichten ablehnt, ist der direkte Weg in eine Diktatur. So haben es die Nazis gemacht: Andersdenkende mundtot gemacht, Parteien verboten, Meinungsfreiheit abgeschafft. Wer glaubt, mit Verboten die Demokratie zu schützen, zerstört sie in Wahrheit selbst. (Dies stellt ausschließlich meine persönliche Sicht dar. Auf provokative oder persönliche Angriffe werde ich nicht eingehen.)

Varför människor skiver under

In das deutsche Grundgesetz flossen Erfahrungen aus der Weimarer Republik und der NS-Zeit ein. Es enthält die Ewigkeitsklausel für die Menschenwürde, die demokratische Staatsform und die Rechtsstaatlichkeit. Es kennt verschiedene Instrumente, die die Demokratie vor ihren Feinden schützen sollen, etwa Parteiverbot und Grundrechtsverwirkung.

Die AfD wird zwar demokratisch gewählt, dabei ist die Ausrichtung der rechtsradikalen Partei und viele Äußerungen ihrer Vertreter*innen alles andere als demokratisch. Es wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen. Nun ist es wichtig, den nächsten Schritt zu gehen um unsere Verfassung und Demokratie zu schützen. Art. 1 Abs. 1 GG (2. Satz)

Wir benötigen keine Wiederholung der Geschichte. Diese Partei ist eindeutig rassistisch

Die AfD ist eine rechtsextreme, verfassungsfeindliche und menschenverachtende Partei. Sie gehört im Sinne unseres Grundgesetzes verboten.

Weil die afd schlecht für unsere Demokratie ist

Demokratiefeindlichkeit sollte geprüft werden können.

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