Petition richtet sich an:
Bayerischer Landtag
Die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert den Gesetzesentwurf und die entsprechende Berechnungstabelle, wie vom Urteil des BVerfG entschieden, so zu korrigieren, dass es allen Beamt_innen in Bayern ermöglicht wird für ihren Dienst an den Bürger_innen und in der Daseinsvorsorge ausreichend besoldet zu werden.
Begründung
Auch das bayerische Beamtentum leidet unter der Wirtschafts- und Arbeitslagesituation. Auch bei den Beamt_innen in den vermeintlichen "Amtsstuben" sind die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt (vor Allem in Ballungsräumen), eine Arbeitsmehrbelastung durch die pandemische Lage und die Flüchtlingswellen (z.B. Syrien, Afrika, Ukraine) und deutliche Preissteigerungen bei den Lebenshaltungskosten spürbar.
Nicht zuletzt hat sich in 2019 der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter auch dafür eingesetzt, dass neben seinen Tarifbeschäftigten auch die verbeamteten Kolleg_innen seiner Stadtverwaltung eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage i.H.v. 270,- Euro erhalten (https://muenchen.dgb.de/++co++8f48b460-554b-11e9-8a79-52540088cada; https://bayern.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++c3779090-1b2e-11ea-843f-525400423e78). Leider bietet der Gesetzgeber über das bayerische Beamtenbesoldungsgesetz diese Möglichkeit nicht, obwohl der Arbeitgeber dies freiwillig und "aus eigener Tasche" bezahlen würde!
Im Jahr 2020 bezeichnete auch das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung in Teilen als unangemessen und machte die konkrete Vorgabe, dass die Besoldung auch in den untersten Besoldungsgruppen einen Mindestabstand von 15% zum Grundsicherungsniveau (= "Bürgergeld") eines vergleichbaren Grundsicherungsempfängers halten muss (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html).
Das bayerische Finanzministerium war diesbezüglich zum Handeln gezwungen und legte Mitte 2022 einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung der höchstrichterlichen Entscheidung vor (https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-19-september-2022/).
In diesem Entwurf wurden die derzeitigen familienbezogenen Bestandteile der Besoldung neu geregelt und in einem so genannten Orts- und Familienzuschlag umgestaltet. Dadurch sollten Beamt_innen, die in teuren Wohnlagen, wie z.B. München, leben, durch den Orts- und Familienzuschlag finanziell besser gestellt werden als ihre Kolleg_innen, die in günstigeren Gegenden leben. Grundlage hierfür sind die sieben Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz (https://www.wohngeld.org/mietstufen-bayern/).
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass gerade bei kinderlosen Beamt_innen in den unteren und mittleren Besoldungsstufen, sofern sie nicht in München und angrenzenden Gemeinden leben, ein Realbesoldungsverlust eintreten wird. Damit wird das Urteil des BVerfG ad absurdum geführt!
Desweiteren besteht gerade hier auch bei den Beamt_innen ein klassisches Nachwuchsproblem und ein Mangel an Fachkräften. Berufsneueinsteiger_innen wird das Dienst verrichten im öffentlichen Dienst in den heutigen Zeiten bei Leibe nicht erleichert!
Diese Petition entstand im Zuge des "Beamtenstammtisch München" mit gewerkschaftlich organisierten Beamt_innen (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Gewerkschaft der Polizei GdP) aus dem Großraum München. Die Beamt_innen kommen dabei aktuell aus den Sektoren Verwaltung (z.B. allgemeine Verwaltung, Finanzwesen), Sicherheit und Ordnung (z.B. Polizei, Feuerwehr), Daseinsvorsorge (z.B. Müllentsorgung, Abwasser), Soziales (z.B. Kinder- und Krankenpflege), Bildungswesen (z.B. Schule, Universitäten) und Post.