Bebauungsplan "Windpark Kahlenberg II" der Ortsgemeinden Biedesheim, Bubenheim, Ottersheim und Zellertal

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
268 Υποστηρικτικό 268 σε Ρηνανία-Παλατινάτο

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

268 Υποστηρικτικό 268 σε Ρηνανία-Παλατινάτο

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Προώθηση

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Bebauungsplan Windpark Kahlenberg II. Ich protestiere gegen jedes weitere Windrad im Zellertal aus Gründen des Landschaftsschutzes. Diese Petition wird auch von einer Bürgerinitiative begleitet und die Beschwerden von Dutzenden Bürgern werden schriftlich nachgereicht.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Der Teilabschnitt zwischen Mölsheim und Zell, sowie auf gleicher Höhe Niefernheim, Harxheim, Bubenheim, ist mit seiner Panoramastrasse mit dem Denkmal, seinen Aussichtsplattformen, seinen Weinwanderwegen und Jakobspilgerweg, seiner Wallfahrtskirche und dem Golsenpark, den vielen Weingütern, dem Hotel „Kollektur“, dem „Schwarzen Herrgott“, mit seinem wunderschönen Blick nach Osten in die Rheinebene und nach Westen zum Donnersberg, einfach schätzenswert.

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Νέα

  • Der Petent wandte sich mit seiner Eingabe gegen beabsichtigte und im Laufe des Peti-
    tionsverfahrens erfolgte Bebauungsplanbeschlüsse der Ortsgemeinden Biedesheim,
    Bubenheim, Ottersheim und Zellertal.

    Nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim wendet sich der Petent
    gegen die Erweiterung des seit 1997 bestehenden Windparks Kahlenberg und zwar
    einerseits gegen die zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und anderer-
    seits gegen den durch den Betrieb der Anlagen entstehenden zusätzlichen Lärm. Dazu
    führte die Verbandsgemeindeverwaltung aus, dass hinsichtlich des Lärms die Be-
    bauungsplanung im Rahmen der gesetzlich normierten Vorgaben erfolgt, deren Ein-
    haltung durch entsprechende Gutachten nachgewiesen sei. Für das beeinträchtigte
    Landschaftsbild... παρακάτω

Συζήτηση

Ακόμα κανένα επιχείρημα υπέρ.

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