Bebauungsplan "Windpark Kahlenberg II" der Ortsgemeinden Biedesheim, Bubenheim, Ottersheim und Zellertal

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages

268 Firme

La petizione è conclusa

268 Firme

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Inoltro

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Bebauungsplan Windpark Kahlenberg II. Ich protestiere gegen jedes weitere Windrad im Zellertal aus Gründen des Landschaftsschutzes. Diese Petition wird auch von einer Bürgerinitiative begleitet und die Beschwerden von Dutzenden Bürgern werden schriftlich nachgereicht.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Der Teilabschnitt zwischen Mölsheim und Zell, sowie auf gleicher Höhe Niefernheim, Harxheim, Bubenheim, ist mit seiner Panoramastrasse mit dem Denkmal, seinen Aussichtsplattformen, seinen Weinwanderwegen und Jakobspilgerweg, seiner Wallfahrtskirche und dem Golsenpark, den vielen Weingütern, dem Hotel „Kollektur“, dem „Schwarzen Herrgott“, mit seinem wunderschönen Blick nach Osten in die Rheinebene und nach Westen zum Donnersberg, einfach schätzenswert.

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 24/01/2014
La petizione termina: 07/03/2014
Regione: Renania-Palatinato
Categorie:

Novità

  • Der Petent wandte sich mit seiner Eingabe gegen beabsichtigte und im Laufe des Peti-
    tionsverfahrens erfolgte Bebauungsplanbeschlüsse der Ortsgemeinden Biedesheim,
    Bubenheim, Ottersheim und Zellertal.

    Nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim wendet sich der Petent
    gegen die Erweiterung des seit 1997 bestehenden Windparks Kahlenberg und zwar
    einerseits gegen die zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und anderer-
    seits gegen den durch den Betrieb der Anlagen entstehenden zusätzlichen Lärm. Dazu
    führte die Verbandsgemeindeverwaltung aus, dass hinsichtlich des Lärms die Be-
    bauungsplanung im Rahmen der gesetzlich normierten Vorgaben erfolgt, deren Ein-
    haltung durch entsprechende Gutachten nachgewiesen sei. Für das beeinträchtigte
    Landschaftsbild... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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