Κοινωνική πολιτική

Beförderung in Bussen und Straßenbahnen ab sofort ausgeschlossen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Oberbürgermeister Frank Baranowski
29 Υποστηρικτικό 12 σε Γκελζενκίρχεν

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

29 Υποστηρικτικό 12 σε Γκελζενκίρχεν

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Die HCR und ihre Partnerunternehmen aus der Kooperation Östliches Ruhrgebiet (KÖR) – BOGESTRA aus Bochum, DSW21 aus Dortmund und VESTISCHE aus Herten – ziehen Konsequenzen aus einem Gutachten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und befördern aus Sicherheitsgründen ab sofort keine sogenannten E-Scooter (siehe Beispiel unten) in ihren Fahrzeugen. Der Dachverband der Verkehrsunternehmen hat seinen Mitgliedern empfohlen, Scooter von der Beförderung in Bussen und Straßenbahnen auszuschließen. Nicht betroffen sind Rollatoren, Rollstühle und E-Rollis, die selbstverständlich weiterhin mitfahren können.

E-Scooter ist die gebräuchliche Bezeichnung für elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur einem Fahrzeugführer zuzüglich Gepäck dienen. Es gibt sie in vielen Varianten mit unterschiedlichsten Abmessungen, Gewicht und Geschwindigkeiten. Die Anzahl von E-Scootern hat sich in den vergangenen Jahren merklich erhöht. Die Mitnahme von Elektromobilen ist im täglichen Betrieb problematisch. Sie sind schwierig zu rangieren und auf der zur Verfügung stehenden Sondernutzungsfläche besteht ein großer Platzbedarf. Durch die Platz einnehmenden Scooter ist das Zustellen der Durchgänge in den Fahrzeugen kaum zu vermeiden.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat eine Untersuchung zur Standsicherheit durchgeführt, um den Unternehmen eine einheitliche Empfehlung insbesondere vor dem Hintergrund von bestehenden Risiken auszusprechen. Das Ergebnis dieser Studie sieht durch den höheren Schwerpunkt der Fahrzeuge vor allem eine Rutsch- und Kippgefahr bei starken Bremsungen oder Kurvenfahrten. Dieser Effekt wird u.a. durch Feuchtigkeit sowie Verschmutzungen auf dem Fahrzeugboden weiter verstärkt. Da in den Fahrzeugen die vorhandenen Rückhaltesysteme für die Sicherung von Elektromobilen nicht geeignet sind, liegt somit ein Gefährdungspotential für die Scooter-Fahrer, als auch für die übrigen Fahrgäste vor.

Dieses Ergebnis hat den VDV-Vorstand dazu bewogen, die bundesweite Empfehlung für ein einheitliches Verbot der Mitnahme von E-Scootern auszusprechen. Darüber hinaus raten sogar einzelne Scooter-Hersteller von einer Nutzung in Bus und Bahn ab. Dieser Empfehlung schließen sich die HCR und ihre Partnerunternehmen der KÖR ab sofort an, um unter anderem auch haftungsrechtliche Probleme zu vermeiden.

Ich finde so etwas geht in Deutschlan gar nicht und ist eine Diskriminirung Behinderter

Αιτιολόγηση

Ich finde so etwas geht in Deutschlan gar nicht und ist eine Diskriminirung Behinderter.Wie sollen Menschen mit einer behinderung dann noch von einem zum anderen Ort kommen.Menschen mit Behinderung sind immer von der Aussenwelt abgeschlossen und jetzt noch sowas .Menschen mit Behinderung soll das Recht gewährt sein auch mit den öffentichen fahren zu dürfen und am Leben teil nehmen zu können

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Eine Diskriminierung Behinderter kann ich nicht erkennen. Weiterhin mitgenommen werden Rollstühle (auch elektrisch betriebene).

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