Petitionen blev ikke opfyldt
Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Der Deutsche Bundestag möge ein Presseauskunftsgesetz beschließen
Begrundelse
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013 (6 A 2/12) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Pressegesetze der Länder auf den Bundesnachrichtendienst als Bundesbehörde nicht anwendbar sind,mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aberunmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) gestützt werden kann.(vergl. BT-Drs 17/12484)Deshalb fordern wir den Deutschen Bundestag auf, unverzüglich ein Presseauskunftsgesetz zu beschließen
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 29-08-2017Pet 1-18-06-200-004518
Behörden und Verwaltungsverfahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird ein bundesrechtliches Presseauskunftsgesetz gefordert.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 2.424 Mitzeichnungen und
10 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss... mere
Debatter
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