Behörden und Verwaltungsverfahren - Verabschiedung eines Presseauskunftsgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
2.424 Unterstützende 2.424 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.424 Unterstützende 2.424 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge ein Presseauskunftsgesetz beschließen

Begründung

Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013 (6 A 2/12) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Pressegesetze der Länder auf den Bundesnachrichtendienst als Bundesbehörde nicht anwendbar sind,mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aberunmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) gestützt werden kann.(vergl. BT-Drs 17/12484)Deshalb fordern wir den Deutschen Bundestag auf, unverzüglich ein Presseauskunftsgesetz zu beschließen

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-200-004518

    Behörden und Verwaltungsverfahren


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein bundesrechtliches Presseauskunftsgesetz gefordert.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 2.424 Mitzeichnungen und
    10 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern