Erfolg
 

Behörden und Verwaltungsverfahren - Zugang über Internet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

125 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

125 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit dieser Petition soll die Möglichkeit geschaffen werden, möglichst viele Behördengänge über eine zentrale Internetplattform abzuwickeln zu können und dass in Behörden Selbstbedienungsterminals als Ergänzung dieses Internetdienstes zur Verfügung stehen.

Begründung

Die ?Servicewüste Deutschland? ist in Behörden schon längst Realität. Man muss wegen jeder Kleinigkeit zu einer anderen Behörde, darf sich von Mitarbeiter zu Mitarbeiter durchschlagen weil sich keiner Zuständig fühlt, in großstädtischen Behörden lange Wartezeiten in Kauf nehmen, sich mit überforderten und genervten Mitarbeitern in ?Stoßzeiten? auseinandersetzen usw. Behördengänge sind nicht nur bei den Bürgern unbeliebt, sondern auch lästig und aufwendig. Nur um eine Zahl zu nennen: Wenn man z. B. fünf mal im Jahr in eine Behörde muss, macht das bei 83.000.000 Bürgern 415.000.000 Behördenbesuche notwendig. Eine Zahl, bei der jeder vernünftige Unternehmer sagt, dass er nicht so viele Filialen (im öffentlichen Dienst sind das Behörden/Rathäuser) errichtet, sondern dies übers Internet abwickeln lässt. Dies spart nicht nur Instandhaltung, Investition und Geduld der Mitarbeiter, sondern erleichtert es auch den Bürgern, ihre Amtsgänge bequem von zu Hause aus zu jeder Uhrzeit oder von einem Terminal schnell zu erledigen, wie man es auch schon von anderen (privaten) Diensten gewohnt ist (z. B. Banken mit ihren Online-Konten und Bankautomaten). Dabei kann der neue E-Pass optimal eingesetzt werden. Man kann z. B. die Website eines zentralen Behördenservices nutzen (der alle Behörden sozusagen ?digital? zusammenfasst), hält den E-Pass an sein Lesegerät zu Hause oder vor das Terminal und erhält somit Zugang zu einer persönlichen Seite. Nun kann er über eine Suchleiste eingeben, was er möchte, z. B. Ummeldung. Das Programm erkennt dieses Stichwort und fragt ?Meinen Sie: Ummeldung Ihrer Wohnung??. Dem Bürger wird direkt ein Eingabefeld aufgezeigt in dem seine alte Adresse erscheint und er seine neue Adresse eingeben kann. Dann wird das ganze automatisch an die richtige Behörde weitergeleitet, die diese Information direkt elektronisch verarbeiten kann. Durch eine Digitale Unterschrift (die ja im E-Pass mit gespeichert werden kann) wird das ganze bestätigt. Hat ein Bürger keinen Zugang zum Internet, so kann man die selbe Arbeit auch über ein Terminal erledigen, das wie ein Geldautomat in oder an Behörden zu finden ist. Dies sichert nicht nur die Zukunftsfähigkeit der Behörden, sondern Deutschland nimmt auch eine Vorreiterrolle ein wenn es darum geht, viel Service ?aus einer Hand? zu bieten. Derzeit ist der gängigste Behördenservice übers Internet die Möglichkeit, das ein oder andere Antragsformular auszudrucken und dann ausgefüllt an die Behörde zu schicken. Dies mindert aber weniger den Aufwand und verbraucht auch noch Papier. Außerdem wird diese Möglichkeit kaum genutzt. Das Programm ?ELSTER? (Elektronische Lohnsteuererklärung geht bereits in die richtige Richtung, nur wenn für jede Behördentätigkeit ein eigenes Programm entworfen wird, ist das auch nicht das Optimalste). Das Ziel ist somit: Möglichst viele Behördenaufgaben auf einer zentralen Internetplattform anbieten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.10.2008
Sammlung endet: 12.01.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Stefan Klaußner

    Behörden und Verwaltungsverfahren

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen im Wesentlichen
    entsprochen wird.

    Begründung

    Mit
    verbessern,
    zu
    die Möglichkeiten
    begehrt,
    wird
    Petition
    der
    Behördenangelegenheiten über eine zentrale Internetplattform abwickeln zu können
    und in Behörden Selbstbedienungsterminals zur Verfügung zu stellen.

    In der öffentlichen Petition, der sich 125 Mitzeichner angeschlossen haben, wird im
    Wesentlichen Folgendes ausgeführt:

    Die Servicewüste Deutschland sei in Behörden längst Realität. Man müsse wegen
    jeder Kleinigkeit zu einer Behörde, müsse sich - weil sich niemand zuständig fühle -
    von Mitarbeiter zu Mitarbeiter durchschlagen. In großstädtischen Behörden seien
    lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen.
    In Stoßzeiten müsse man sich mit
    überforderten und genervten Mitarbeitern auseinandersetzen. Behördengänge seien
    daher nicht nur bei den Bürgern unbeliebt, sondern auch lästig und aufwendig.

    Bei fünfmaligem Kontakt zu einer Behörde pro Jahr ergäben sich bei 83 Millionen
    Bürgern 415 Millionen Besuche. Solche Angelegenheiten sollten besser über das
    Internet abgewickelt werden. Das spare nicht nur die Aufwendungen für die
    Instandhaltung und Investitionen und die Arbeit der Mitarbeiter, sondern erleichtere
    es den Bürgern, ihre Amtsvorgänge bequem von zu Hause zu jeder Uhrzeit oder von
    einem in der Behörde befindlichen Terminal zu erledigen. Dies sei man auch schon
    von anderen (privaten) Diensten gewohnt, wie z. B. bei Banken mit ihren Online-
    Kunden und Bankautomaten.

    Dabei könne der neue E-Pass optimal eingesetzt werden. Der E-Pass könnte an
    einem Lesegerät zu Hause oder am Terminal eingeführt werden und damit Zugang
    zu einer persönlichen Seite ermöglichen.

    Das Programm ELSTER (Elektronische Lohnsteuererklärung) gehe bereits in die
    richtige Richtung. Möglichst viele Behördenaufgaben sollten auf einer zentralen
    Internetplattform angeboten werden.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die öffentliche Petition verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

    als
    öffentliche Verwaltung
    eine moderne
    sieht
    Der Petitionsausschuss
    Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands an. E-Government
    leistet dazu einen entscheidenden Beitrag. Die Qualität des IT - Einsatzes und die
    Online-Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen sind ein Standortfaktor - für
    die einzelnen Länder und Kommunen, vor allem aber auch für Deutschland
    insgesamt.

    Für den optimalen Einsatz moderner
    Informationstechnologie ist daher eine
    umfassende Integration von Verwaltungsprozessen - auch ebenenübergreifend -
    notwendig. Diesem Ziel steht gegenwärtig noch die heterogene IT - Landschaft von
    Bund, Ländern und Kommunen entgegen. Gutes E-Government erfordert
    medienbruchfreie Abläufe innerhalb der einzelnen Verwaltungsebenen und zwischen
    ihnen. Dies ist bisher noch die Ausnahme, nicht die Regel.

    Ziel von Deutschland-Online
    (www.deutschland-online.de)
    ist es daher, eine
    vollständig integrierte E-Government-Landschaft
    in Deutschland zu schaffen. Es
    sollen notwendige Standards gesetzt und die Stärken des Föderalismus genutzt
    werden. Einzelne Partner gehen mit Modelllösungen voran, die auch anderen zu
    Gute kommen (Prinzip Einer oder Einige für alle). So werden über alle
    Verwaltungsebenen hinweg einheitliche und durchgängige Online-Dienstleistungen
    für den Bürger ermöglicht.

    Im Aktionsplan Deutschland-Online haben die Regierungschefs des Bundes und der
    Länder entschieden, dass eine abgestimmte Kommunikationsinfrastruktur der
    Deutschen Verwaltung auf- und ausgebaut wird. Ziel des Vorhabens ist es, die
    Sicherheit,
    der
    W irtschaftlichkeit
    und
    Zukunftsfähigkeit
    Flexibilität,
    Netzinfrastrukturen in ihrer Gesamtheit zu erhöhen. Darüber hinaus wird die
    Verbindung der Deutschen Verwaltung mit europäischen Strukturen sichergestellt.

    Der Aktionsplan Deutschland-Online umfasst neben Vorhaben zur Basisinfrastruktur
    und zur Standardisierung auch vier Fachprojekte, die unmittelbar auf die Bedürfnisse
    sind: Kraftfahrzeugzulassung,
    ausgerichtet
    und Bürger
    der Bürgerinnen

    Personenstands-
    und Meldewesen
    Dienstleistungsrichtlinie.

    sowie

    die

    IT-Umsetzung

    der

    EU-

    Zusätzlich verweist der Petitionsausschuss auf ein weiteres Deutschland-Online
    Vorhaben: Verbund Internetportale / Zuständigkeitsfinder.

    Zurzeit setzen einige Länder und Kommunen verschiedene Technologien ein, um die
    Nutzerinnen und Nutzer zu der für ihr Anliegen zuständigen Stelle im Internet zu
    führen. Häufig endet dieser Service an den eigenen Zuständigkeitsgrenzen. Ziel des
    o. g. Vorhabens
    ist
    ein
    gemeinsamer Service
    der Portale,
    der
    über
    Verwaltungsgrenzen hinweg funktioniert und sich somit stärker an den Bedürfnissen
    der Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen orientiert. Als Nutzen können
    Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Dienstleistungen aller Verwaltungen
    von jedem Portal aus oder über einen zentralen Zugang finden.

    Die Initiative sieht vor, ein Online-Serviceportal zu entwickeln, das den Kunden der
    öffentlichen Verwaltung zu den von ihm gesuchten Informationen rund um
    Verwaltungsleistungen führt. Seit Ende 2008 ist das Serviceportal unter dem
    offiziellen Namen
    Behördenfinder Deutschland
    online
    erreichbar. Unter
    www.behoerdenfinder.de erhalten Nutzer bequem und einfach vom eigenen
    Computer aus zahlreiche Informationen von Behörden und Ämtern ohne dass
    Kenntnisse der Behördenstrukturen von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich
    sind.

    Ein weiteres Mittel zur Vereinfachung des elektronischen Zugangs zu Behörden
    beinhaltet die Einführung eines Elektronischen Personalausweises. Die Einführung
    im Scheckkartenformat
    ist
    für November 2010 vorgesehen. Mit der neuen
    Dokumentengeneration werden die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises
    um elektronische Funktionen ergänzt:

    Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem
    Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit wird es möglich sein, sich im Internet
    elektronisch auszuweisen sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch
    gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-
    Shopping oder Online-Banking.

    Gleichzeitig kann der Ausweisinhaber sicher sein, dass diejenige Stelle, die seine
    Daten abfragt, tatsächlich dazu berechtigt ist. Auf diese Weise können Prozesse wie
    Log-in, Eröffnung von Konten und Accounts, Adressverifikation und Altersnachweis
    sicherer, wirtschaftlicher und schneller
    realisiert werden. Aufgrund seines

    Sicherheitskonzeptes hilft der elektronische Personalausweis, Internetkriminalität zu
    bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu
    steigern. Auf Wunsch des Ausweisinhabers kann ebenso die qualifizierte
    elektronische Signatur für E-Government- und E-Business-Anwendungen auf den
    Ausweis geladen werden.

    Das Web 2.0, also das Mitmach-Internet
    (z. B. Social Networks, W ikipedia,
    You-Tube), hat nach Ansicht des Petitionsausschusses das Verhalten der Menschen
    im virtuellen Raum stark beeinflusst. Diese technischen und gesellschaftlichen
    Trends wirken sich auch im Verhältnis zum Staat aus. Zum einen erwarten
    Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Interessengruppen mithilfe der neuen
    Medien stärker an den Entscheidungsfindungen in Politik und Verwaltung beteiligt zu
    werden. Zum anderen messen sie die Online-Angebote der Verwaltung in punkto
    Aktualität,
    barrierefreier
    und
    einfacher
    Informationsaufbereitung,
    visueller
    Bedienbarkeit an den Webpräsenzen von Unternehmen.

    Diese Erwartung hat der Umsetzungsplan des Programms der Bundesregierung
    E-Government 2.0 in 2007 aufgenommen und zwei Ziele gesetzt:

    1. Die Verbesserung der Beteiligung von Bevölkerung und W irtschaft an
    Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen in Politik und Verwaltung, die
    E-Partizipation.

    2. Die Gewährleistung der Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an der
    Informationsgesellschaft, die E-Inclusion.

    Wegen weiterer Informationen über den aktuellen Umsetzungsstand und laufende
    oder geplante Vorhaben des Bundes, der Länder und Kommunen macht der
    Petitionsausschuss auf das Dienstleistungsportal des Bundes unter www.bund.de,
    die
    E-Government-Initiativen
    des
    Bundes
    unter
    www.cio.bund.de
    und
    www.Deutschland-Online.de (hier kann auch der Aktionsplan Deutschland-Online
    aufgerufen werden) aufmerksam.

    Nach Ansicht des Petitionsausschusses wird mit den geschilderten Maßnahmen der
    Bundesregierung dem Anliegen angemessen Rechnung getragen. Die Schaffung
    verbesserter Möglichkeiten
    und
    Informations-
    Nutzung moderner
    zur
    Kommunikationstechnologien über das Internet ist dabei als fortlaufender Prozess zu
    betrachten.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen im Wesentlichen Rechnung getragen wird.

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