Reģions: Vācija

Bereitstellung des Equipments für Digitales Lernen für Kinder und Jugendliche als Sachleistung in Hartz-IV-Haushalten

Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

26 Paraksti

Kolekcija beidzās

26 Paraksti

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird ergänzend zum Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) gegen Kinderarmut gefordert, dass Kindern und Jugendlichen (inkl. Berufsschülern, Studenten und in einer Fortbildung/Umschulung befindlichen unter 27-Jährigen) für jeden Haushalt ein Laptop und ein Internetflatrateanschluss als Sachleistung zur Verfügung gestellt wird, wenn deren Eltern oder Sorgeberechtigte Hartz IV beziehen oder das Haushaltseinkommen maximal 100 Euro über der Armutsgrenze in Deutschland liegt.

Pamatojums

Durch Corona hat sich gezeigt das Digitales Lernen wichtig ist. Der Umgang mit dem PC ist auch für den Arbeitsmarkt wichtig und so wird Chancengleichheit gewährt.

Saite uz petīciju

Attēls ar QR kodu

Noplēšama lapiņa ar QR kodu

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 23.07.2020
Petīcija beidzas: 13.08.2020
Reģions: Vācija
Kategorija:

Debates

Ich poste dasselbe unter Pro und Contra. Das liegt daran, dass die Formulierung „zur Verfügung stellen“ m.E. unklar ist. Wenn gemeint ist „leihweise zur Verfügung stellen“, dann bin ich dafür. Aber das geschieht ohnehin schon fast überall. Wenn aber „schenken“ gemeint ist (wofür das „Wort „Sachleistung“ spricht), dann bin ich dagegen. Ein Grund dafür ist, dass Leute, die heute ALG2 beziehen, in wenigen Monaten vielleicht wieder bestens verdienen. Da können sie ihren (ihrer Kinder) Laptop auch selbst bezahlen.

Ich poste dasselbe unter Pro und Contra. Das liegt daran, dass die Formulierung „zur Verfügung stellen“ m.E. unklar ist. Wenn gemeint ist „leihweise zur Verfügung stellen“, dann bin ich dafür. Aber das geschieht ohnehin schon fast überall. Wenn aber „schenken“ gemeint ist (wofür das „Wort „Sachleistung“ spricht), dann bin ich dagegen. Ein Grund dafür ist, dass Leute, die heute ALG2 beziehen, in wenigen Monaten vielleicht wieder bestens verdienen. Da können sie ihren(ihrer Kinder) Laptop auch selbst bezahlen.

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