Regiune: Germania

Bereitstellung des Equipments für Digitales Lernen für Kinder und Jugendliche als Sachleistung in Hartz-IV-Haushalten

Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

26 Semnături

Colectia terminata

26 Semnături

Colectia terminata

  1. A început 2020
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog cu destinatarul
  5. Decizie

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Redirecționare

Petiția se adresează: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird ergänzend zum Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) gegen Kinderarmut gefordert, dass Kindern und Jugendlichen (inkl. Berufsschülern, Studenten und in einer Fortbildung/Umschulung befindlichen unter 27-Jährigen) für jeden Haushalt ein Laptop und ein Internetflatrateanschluss als Sachleistung zur Verfügung gestellt wird, wenn deren Eltern oder Sorgeberechtigte Hartz IV beziehen oder das Haushaltseinkommen maximal 100 Euro über der Armutsgrenze in Deutschland liegt.

motive

Durch Corona hat sich gezeigt das Digitales Lernen wichtig ist. Der Umgang mit dem PC ist auch für den Arbeitsmarkt wichtig und so wird Chancengleichheit gewährt.

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Informații privind petiția

Petiția a început: 23.07.2020
Petiția se încheie: 13.08.2020
Regiune: Germania
categorie:

Ich poste dasselbe unter Pro und Contra. Das liegt daran, dass die Formulierung „zur Verfügung stellen“ m.E. unklar ist. Wenn gemeint ist „leihweise zur Verfügung stellen“, dann bin ich dafür. Aber das geschieht ohnehin schon fast überall. Wenn aber „schenken“ gemeint ist (wofür das „Wort „Sachleistung“ spricht), dann bin ich dagegen. Ein Grund dafür ist, dass Leute, die heute ALG2 beziehen, in wenigen Monaten vielleicht wieder bestens verdienen. Da können sie ihren (ihrer Kinder) Laptop auch selbst bezahlen.

Ich poste dasselbe unter Pro und Contra. Das liegt daran, dass die Formulierung „zur Verfügung stellen“ m.E. unklar ist. Wenn gemeint ist „leihweise zur Verfügung stellen“, dann bin ich dafür. Aber das geschieht ohnehin schon fast überall. Wenn aber „schenken“ gemeint ist (wofür das „Wort „Sachleistung“ spricht), dann bin ich dagegen. Ein Grund dafür ist, dass Leute, die heute ALG2 beziehen, in wenigen Monaten vielleicht wieder bestens verdienen. Da können sie ihren(ihrer Kinder) Laptop auch selbst bezahlen.

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