Область: Германия
Внешней политике

Beschlussfassung CETA durch Bundestag

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Deutscher Bundestag
38 Поддерживающий 38 через Германия

Петиция была отозвана заявителем

38 Поддерживающий 38 через Германия

Петиция была отозвана заявителем

  1. Начат 2020
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Неудача

Seit Oktober 2016 wird CETA nur vorläufig angewandt. Am 31.07.2020 hat das Parlament von Zypern die Annahme von CETA verweigert. . In einigen Medien wurde nur Ziff. 1 erwähnt. Hier nun alle Gründe gegen CETA : 1. Halloumi ist nicht als geschütztes Produkt enthalten 2. CETA erhöht die Macht der multinationalen Konzerne 3. Der geplante internationale Schiedsgerichtshof wird abgelehnt. 4. US-amerikanische Konzerne erhalten über CETA Klagemöglichkeit gegen EU-Staaten 5. Die Grünen äußerten auch Besorgnis über Mercosur 6. Unzureichende Arbeitnehmerschutzrechte im CETA.Abkommen.

основания

Diese Ablehnung des zyprischen Parlaments sollte nun für den Bundestag Anlaß sein, über CETA zu entscheiden. Dieses Abkommen dient nur einer unsozialen Marktwirtschaft. Die 2008 im eingefügten Artikel 23 des Grundgesetzes genannten Bedingungen für ein internationales Abkommen wie demokratische, rechtsstaatliche, soziale und förderative Grundsätze fehlen teilweise. Auch wird vor allem für Verbraucher- und Umweltschutz sowie Arbeitnehmerrechte die Gesetzgebungshoheit von Bundestag und Bundesrat ausgehebelt. Das Abwarten politischer Parteien sowie von Landesregierungen im Bundesrat auf eine Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts (BVerfG) geht fehl. Zu einer eigenen Verfassungsbeschwerde vom Dez. 2019 antwortete das Gericht: "Insbesondere ist das BVerfG nicht befugt, in das Verfahren anderer Verfassungsorgane, etwa des deutschen Bundestages, einzugreifen oder diesen Weisungen bzw. Empfehlungen zu erteilen. Zudem wurde ich aufgefordert, meine Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen mit Singapur hinsichtlich der persönlichen Verletzung von Grundrechten - Art. 93, Ziff, 4a zu ergänzen. Grundvoraussetzung ist daher ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren, hier die Ratifizierung durch Bundestagt) und Bundesrat. Denn erst dann kann in diesem Fall eine Verletzung von Grundrechten vorliegen. Und damit über die seit 2016 anhängige Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG entschieden werden.

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