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Beschränkung des Sitzbettelns in Nürnberg auf bedürftigenschutzbietende Einrichtungen
Das in Nürnberg anzutreffende Sitzbetteln von Personen in öffentlichen Straßen und Verkehrseinrichtungen soll durch Verordnung eingeschränkt werden auf besondere Einrichtungen, die bereitzustellen ebenfalls gefordert ist.
Solche Einrichtungen sollen sein:
Öffentlich gut einsehbares, freundlich gestaltetes Sitzinterieur, welches den nutzenden Notleidenden Schutz vor gesundheitsabträglichen Witterungseinflüssen, vor Entwendung mitgeführter Habseligkeiten, Virenluftübertragungen und heimtückischen Handgreiflichkeiten ( z.B. Tritte von der Seite) zuverlässig bietet. Dies kann durch Aufstellung von kabinenartigem, strandkorbfunktionsähnlichem, sitzplateauhaften bzw. überdachtem und seitlich bewehrten Mobiliar geschehen.
Uzasadnienie
Zweck solcher Einrichtungen ist der nötige und wirksame Schutz straßenbettelnder Mitmenschen vor Verunglückung durch straßenbezogene Delinquenz, Seuchen-, und Witterungsgefahren.
»HINWEIS«
Bezielte Petitionseingabe beim Oberbürgermeister besitzt nicht Gesetzgebungskompetenz, ist jedoch unerlässliche Stimulierung des öffentlichen Diskurses im Vorfeld der Initiierung eines gesetzgebenden Bürgerentscheids.
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Petition wurde nicht eingereicht
u 05.11.2023Liebe Unterstützende,
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