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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Strafzahlungen, die Unternehmen auferlegt wurden, nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können.Zudem sollten verantwortliche Vorstände hierfür persönlich haftbar gemacht werden.
Pamatojums
Gleichbehandlung mit den Bürgern; dort können Strafzahlungen auch nicht steuerlich abgesetzt werden.Ferner sollte das Haftungsprinzip auch im Unternehmensrecht eingeführt werden.
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Sākās petīcija:
05.02.2017
Petīcija beidzas:
30.05.2017
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-18-08-611-039734 Besitzsteuern
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Strafzahlungen, die Unternehmen auferlegt
wurden, nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Zudem sollten
verantwortliche Vorstände hierfür persönlich haftbar gemacht werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine solche Regelung zu einer
Gleichbehandlung mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes führen würde.
Diese könnten Strafzahlungen auch nicht steuerlich absetzen. Ferner sollte das
Haftungsprinzip auch im Unternehmensrecht eingeführt werden.
Hinsichtlich der weiteren... vairāk
Debates
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