Região: Alemanha

Besitzsteuern - Keine steuerliche Absetzbarkeit der Unternehmen auferlegten Strafzahlungen/persönliche Haftung verantwortlicher Vorstände

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
112 Apoiador 112 em Alemanha

A petição não foi aceite.

112 Apoiador 112 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Strafzahlungen, die Unternehmen auferlegt wurden, nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können.Zudem sollten verantwortliche Vorstände hierfür persönlich haftbar gemacht werden.

Razões

Gleichbehandlung mit den Bürgern; dort können Strafzahlungen auch nicht steuerlich abgesetzt werden.Ferner sollte das Haftungsprinzip auch im Unternehmensrecht eingeführt werden.

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Novidades

  • Pet 2-18-08-611-039734 Besitzsteuern

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Strafzahlungen, die Unternehmen auferlegt
    wurden, nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Zudem sollten
    verantwortliche Vorstände hierfür persönlich haftbar gemacht werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine solche Regelung zu einer
    Gleichbehandlung mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes führen würde.
    Diese könnten Strafzahlungen auch nicht steuerlich absetzen. Ferner sollte das
    Haftungsprinzip auch im Unternehmensrecht eingeführt werden.

    Hinsichtlich der weiteren... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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