Besoldung des Ersten Beförderungsamtes - u.a. Besoldungsungerechtigkeiten

請願書の宛先
Landesregierung NRW

261 署名

請願書は重要事項として言及された

261 署名

請願書は重要事項として言及された

  1. 開始 2月 2024
  2. コレクション終了
  3. 08.10.2024 に送信
  4. ダイアログ
  5. 終了した

請願書の宛先: Landesregierung NRW

Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ hat die Landesregierung die längst überfällige und notwendige Anpassung der Einstiegsbesoldung von Lehrkräften der Lehrämter Grundschule und Sekundarstufe I auf A13 eingeleitet. Leider wurde dabei die Chance vertan, das gesamte Besoldungsgefüge zu überarbeiten. Statt bereits vorhandene Ungerechtigkeiten aufzulösen, wurden neue geschaffen. Trotz aller Kritik der Verbände und Gewerkschaften wurden keine Besoldungsanpassungen für Beförderungs-, Funktions-, und Leitungsämter im Schulbereich vorgenommen. Damit bricht die Landesregierung mit dem Grundsatz des beamtenrechtlichen Abstandsgebotes. Besonders deutlich wird dieser Rechtsbruch bei der Nichtanpassung der Besoldung des ersten Beförderungsamtes, welches weiterhin mit A13 vergütet wird, obwohl bereits zwei Anpassungsschritte der Einstiegsgehälter vorgenommen wurden. Statt die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, hat die Landesregierung im Zuge des Gesetzes lediglich einen Prüfauftrag angekündigt, „welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämtern im Schulbereich, sowie bei der Besoldung der Fachleitungen aufgrund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer notwendig sind.“ Ein Jahr später ist die Landesregierung immer noch nicht in der Lage, ein Prüfergebnis vorzulegen und die nächsten logischen Schritte einzuleiten, denn der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 sieht keine weiteren besoldungsrechtlichen Anpassungen für diese Gruppen vor. Die Ignoranz der Landesregierung dieser Situation gegenüber ist erschütternd und beschädigt nachhaltig das Vertrauensverhältnis zwischen betroffenen Lehrkräften und dem Dienstherrn.
Wir fordern von der Landesregierung:

  • Umgehend zu handeln und die Ungerechtigkeiten des Besoldungsgefüges rückwirkend zu beseitigen. Dabei müssen alle Anpassungen auch ruhegehaltsfähig sein.
  • Besonders das Erste Beförderungsamt ist überproportional von den neu entstandenen Ungerechtigkeiten betroffen. Dieser Tatsache muss endlich Rechnung getragen werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Abstand zwischen Einstiegs- und Erstem Beförderungsamt vor der Änderung des Besoldungsgesetzes eine volle Besoldungsgruppe betrug, einer Prüfung bedurfte, mit einer Ernennungsurkunde besiegelt wurde und nach wie vor die Übertragung zusätzlicher Aufgaben beinhaltet. Ein einfacher (ruhegehaltsfähiger) Zuschlag würde eine deutliche Abwertung (Reduzierung der zugeschriebenen Wertigkeit) bedeuten und kann daher nicht als amtsangemessene Bezahlung gelten.
  • Wir unterstützen in diesem Zusammenhang den Antrag („Gut durchdacht statt schlecht gemacht: …“; Drucksache 18/6384) der SPD-Fraktion im Landtag vom 17.10.23 und beziehen uns ausdrücklich darauf. 
  • Wir erwarten von allen Verbänden einschließlich des DBB rechtliche Schritte zu prüfen und ggf. einzuleiten, sollte die Landesregierung weiterhin an ihren rechtswidrigen Nichtanpassungen festhalten.
  • Sollten Anpassungen vorgenommen werden und diese nicht rückwirkend und ruhegehaltsfähig sein, erwarten wir ebenfalls rechtliche Schritte der Verbände.

理由

Eine Begründung der Petition findet sich in der Situationsbeschreibung und der Beschreibung der Forderungen.

ご支援ありがとうございます、 Torsten Hautkappe、Bielefeld
発起者への質問

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請願に関する情報

請願開始: 2024/02/23
コレクション終了: 2024/07/05
地域: Nordrhein-Westfalen
カテゴリ: 教育

ニュース

  • Liebe Unterstützende,

    die Landesregierung überprüft den Anpassungsbedarf der Besoldung bereits und sieht dementsprechend keinen weiterhin Handlungsbedarf. Die Petition wird an den Ausschuss für Schule und Bildung als Material überwiesen. Die Petition ist damit abgeschlossen. Die genaue Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem PDF.

    Mit freundlichen Grüßen
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Nordrhein-Westfalen eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition

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