14 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass die Beamten der Postnachfolgeunternehmen genau so besoldet werden, wie die Bundesbeamten.
Razões
Für die Berechnung der Pension wird ein Grundgehalt vorausgesetzt. Im Internet werden Gehaltsrechner u.A. vom Beamtenbund angeboten die zwischen Bundesbeamten und Beamten der Postnachfolgeunternehmen unterscheiden. Beispielsweise liegt das Grundgehalt A12 Stufe 8 für Bundesbeamte bei 4814,81 €, für Beamte der Postnachfolgeunternemen bei 4585,63 €. Warum sollen, wenn diese Zahlen richtig sind, die Pensionen mit knapp 300 € weniger berechnet werden. Bei der Privatisierung wurde zugesagt, den beurlaubten Beamten der Postnachfolgeunternehmen entstehen keine Nachteile. Die BPM-Verfügungen kann ich bei Bedarf nachliefern.
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Deslizamento destacável com código QR
fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
12/06/2017
Petição termina:
25/07/2017
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 2-18-08-2012-020928 Besoldungsrecht der Beamten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Beamte der Postnachfolgeunternehmen
genauso besoldet werden wie Bundesbeamte.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an,
Ruhestandsbeamte der Postnachfolgeunternehmen (PNU) seien im Vergleich zu
Beamtinnen und Beamten, die in der Bundesverwaltung tätig seien, hinsichtlich ihrer
Besoldungshöhe schlechter gestellt. Dies sei der Tatsache geschuldet, dass die
Berechnung der Ruhegehälter wegen der abgesenkten Besoldung der Beamten bei
den PNU für... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.