Alueella: Saksa

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Aufnahme nicht eingehaltener Wahlversprechen von Parteien in das StGB

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
116 Tukeva 116 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge einen Gesetzentwurf verabschieden, welcher Wahllügen, also die Wahlversprechen der einzelnen Parteien während des Wahlkampfes, welche nach der Wahl nicht eingehalten werden, in das Strafgesetzbuch (StGB) aufnimmt.

Perustelut

In jedem Wahlkampf werden den deutschen wahlberechtigten Bürgern Versprechen gemacht, um deren Vertrauen zu gewinnen und somit deren Wahlstimme zu erhalten. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass es sich hierbei oft in hohem Maße um arglistige Täuschung handelt. Dadurch entsteht dem Wähler oft erheblicher Schaden. Das StGB kennt unter §§ 263-266b den Straftatbestand des Betruges, welche sich aber nur als Vermögensdelikt definiert. Der Gesetzgeber erkennt zwar gewisse Sonderregelungen (Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB ,Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB ,Subventionsbetrug nach § 264 StGB ,Computerbetrug nach § 263a StGB – welcher den Betrug einer Maschine und nicht eines Menschen berücksichtigt- und die Täuschung des Finanzamtes nach § 369 ff. Abgabenordnung (AO) als Steuerhinterziehung) an, jedoch greift keine der angeführten §§ die Leistungserschleichung (Leistung definiert als erbrachte Wahlstimme des Wählers und Erschleichung definiert als inhaltsloses Versprechen der Parteien), welche in regelmäßigem Abstand von 4 Jahren durchgeführt wird, auf.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-451-039627 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, „Wahllügen“, also Wahlversprechen der einzelnen
    Parteien während des Wahlkampfes, die nach der Wahl nicht eingehalten werden,
    unter Strafe zu stellen.

    Zur Begründung des Anliegens wird insbesondere vorgetragen, dass in regelmäßigen
    Abständen von 4 Jahren durch inhaltslose Versprechen der Parteien die
    Wählerstimmen „erschlichen“ würden. Dies sei im Gegensatz zum Computerbetrug
    oder Kapitalanlagebetrug bisher jedoch nicht strafbar.

    Die Eingabe wurde als öffentliche... enemmän

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Etwas unscharf. Denn die Umsetzung hängt ja auch davon ab, ob die bestimmenden Institutionen Bundestag/Bundesrat mit ihrer Mehrheit entsprechend dafür sorgen. Leider wird vergessen, dass "Abweichler" nur dem demokratischen Ruf folgen, nach bestem Wissen und Gewissen ab zu stimmen und nicht, wie die Parteilinie es es vorgibt (sind ja noch nicht ganz in der DDR)

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