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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, den Paragraf 103 Strafgesetzbuch (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) ersatzlos zu streichen.
Razones.
Der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches hat seinen Ursprung im Kaiserreich. (§95 Majestätsbeleidigung) Dies ist in der heutigen Zeit komplett überholt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3 GG). Herabsetzung von Personen schriftlich und mit Medien sind durch andere Paragrafen ausreichend geregelt.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
10/04/2016
La petición termina:
16/05/2016
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 4-18-07-451-030641 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, § 103 Strafgesetzbuch (Beleidigung von Organen und
Vertretern ausländischer Staaten) zu streichen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass diese Strafvorschrift ihren
Ursprung im Kaiserreich habe und in der heutigen Zeit komplett überholt sei. Gemäß
Artikel 3 Grundgesetz (GG) seien alle Menschen vor dem Gesetz gleich und es
bestehe ausreichender Schutz durch andere Rechtsvorschriften.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des... Más.