Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Ersatzlose Streichung des § 103 Strafgesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
254 Unterstützende 254 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

254 Unterstützende 254 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, den Paragraf 103 Strafgesetzbuch (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) ersatzlos zu streichen.

Begründung

Der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches hat seinen Ursprung im Kaiserreich. (§95 Majestätsbeleidigung) Dies ist in der heutigen Zeit komplett überholt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3 GG). Herabsetzung von Personen schriftlich und mit Medien sind durch andere Paragrafen ausreichend geregelt.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-451-030641 Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 103 Strafgesetzbuch (Beleidigung von Organen und
    Vertretern ausländischer Staaten) zu streichen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass diese Strafvorschrift ihren
    Ursprung im Kaiserreich habe und in der heutigen Zeit komplett überholt sei. Gemäß
    Artikel 3 Grundgesetz (GG) seien alle Menschen vor dem Gesetz gleich und es
    bestehe ausreichender Schutz durch andere Rechtsvorschriften.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des... weiter

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