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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge die kommerzielle Nutzung von Nacktfotos von Minderjährigen generell verbieten. Bei Zuwiderhandlung sollen sowohl Verkäufer als auch Käufer oder sonstige Erwerber bestraft werden.
Αιτιολόγηση
Die bislang in Deutschland gültige Rechtslage bietet durch die komplizierte Regelung für Nacktfotos von Kindern Schlupflöcher für Kinderpornographie und macht es in den Einzelfällen extrem schwierig, die Einordnung zwischen zulässigem Nacktfoto und Pornographie zu bewerten.Durch eindeutige Regelung bezüglich kommerzieller Nutzung von Nacktfotos soll der Mißbrauch mit diesen Nacktfotos eingegrenzt werden. Dazu ist anzumerken, dass in anderen Ländern bereits ein generelles Verbot von Kindernacktfotos existiert.Klar ist natürlich auch, dass mit einer hier geforderten Regelung kein absoluter Missbrauch mit der Nacktheit von Kindern erreicht werden kann. Weiterhin ist sich der Petent Berichten bewusst, in denen Pädophile bekunden, durch den Zugang zu Nacktfotos vor der Durchführung tatsächlicher Kindesmissbrauchshandlungen bewahrt worden zu sein.Dennoch sieht der Petent darin keine Rechtfertigung für eine kommerzielle Nutzung von Kindernacktfotos. Vielmehr soll den notleidenden Pädophilen durch geeignete Theraphiemaßnahmen geholfen werden.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
06/03/2014
Η αναφορά τελειώνει:
12/06/2014
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 4-18-07-451-005157
Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Definition von Kinderpornografie erneuert
wird, damit es keine Grauzonen mehr im Gesetzestext gibt. Käuflicher oder sonstiger
Erwerb von Bild- und/oder Videomaterial von unbekleideten Kindern oder
Jugendlichen soll eine Straftat sein.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die bislang in Deutschland
geltende Rechtslage durch die komplizierte Regelung für Nacktfotos von Kindern
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Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.