Região: Alemanha

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Verbot der kommerziellen Nutzung von Bild-/Videodarstellungen Minderjähriger

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
167 Apoiador 167 em Alemanha

A petição não foi aceite.

167 Apoiador 167 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die kommerzielle Nutzung von Nacktfotos von Minderjährigen generell verbieten. Bei Zuwiderhandlung sollen sowohl Verkäufer als auch Käufer oder sonstige Erwerber bestraft werden.

Razões

Die bislang in Deutschland gültige Rechtslage bietet durch die komplizierte Regelung für Nacktfotos von Kindern Schlupflöcher für Kinderpornographie und macht es in den Einzelfällen extrem schwierig, die Einordnung zwischen zulässigem Nacktfoto und Pornographie zu bewerten.Durch eindeutige Regelung bezüglich kommerzieller Nutzung von Nacktfotos soll der Mißbrauch mit diesen Nacktfotos eingegrenzt werden. Dazu ist anzumerken, dass in anderen Ländern bereits ein generelles Verbot von Kindernacktfotos existiert.Klar ist natürlich auch, dass mit einer hier geforderten Regelung kein absoluter Missbrauch mit der Nacktheit von Kindern erreicht werden kann. Weiterhin ist sich der Petent Berichten bewusst, in denen Pädophile bekunden, durch den Zugang zu Nacktfotos vor der Durchführung tatsächlicher Kindesmissbrauchshandlungen bewahrt worden zu sein.Dennoch sieht der Petent darin keine Rechtfertigung für eine kommerzielle Nutzung von Kindernacktfotos. Vielmehr soll den notleidenden Pädophilen durch geeignete Theraphiemaßnahmen geholfen werden.

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Novidades

  • Pet 4-18-07-451-005157

    Besonderer Teil des Strafgesetzbuches


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Definition von Kinderpornografie erneuert
    wird, damit es keine Grauzonen mehr im Gesetzestext gibt. Käuflicher oder sonstiger
    Erwerb von Bild- und/oder Videomaterial von unbekleideten Kindern oder
    Jugendlichen soll eine Straftat sein.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die bislang in Deutschland
    geltende Rechtslage durch die komplizierte Regelung für Nacktfotos von Kindern
    Schlupflöcher... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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