Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Verbot von Beschneidungen bei Minderjährigen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

3.671 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

3.671 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird gefordert, dass Beschneidungen bei Minderjährigen grundsätzlich verboten werden und eine Missachtung dieses Verbots mit einer angemessenen Strafe geahndet wird.

Begründung

Der Bundestag möge bitte medizinisch notwendige Eingriffe - zum Beispiel bei Vorhautverengung - als Ausnahme zulassen. Des weiteren möge sich der Bundestag für ein europaweites Genitalverstümmelungsverbot einsetzen und auch unfreiwillige im Ausland durchgeführte Beschneidungen verbieten.Die Verstümmelung des weiblichen Geschlechts ist weitgehend geächtet und wird als Körperverletzung geahndet, die Genetalverstümmelung bei Männern leider nicht. Aus oft religiösen Gründen werden männliche Kinder in Deutschland. Diese Beschneidung von Jungen stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Kindes dar. So werden die Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die persönliche Religionsfreiheit verletzt, denn dieser Eingriff bedeutet einen nicht mehr rückgängig machbaren Verletzung des menschlichen Körpers. Da die Beschneidung des Jungen in einem sehr jungen Alter erfolgt, kann ein Kind nicht frei über seine Beschneidung entscheiden. Weder kann ein Kind die langfristigen körperlichen ästhetischen Folgen erkennen, noch kann es sich aus freien Stücken für eine Beschneidung entscheiden, weil es die Bedeutung des Eingriffs nicht erkennt.Wenn der Junge volljährig ist und sich aus freien Stücken für eine Beschneidung entscheidet, dann kann er sich dieser Prozedur gerne unterziehen.Um einen Beschneidungstourismus zu vermeiden, muss für sich ein europaweites Verstümmelungsverbot eingesetzt werden.Das die Würde und die individuellen Rechte des Einzelnen höher zu bewerten sind als die freiheit der Religionen, muss ein Verbot schnellstmöglich erfolgen.Das Kölner Landgericht hat zurecht die Genetalverstümmelung aus religiösem Anlass als Körperverletzung betrachtet. Der Deutsche Bundestag muss nun endgültig Rechtssicherheit schaffen.Diese Petition ist ausdrücklich nicht antireligiösem Ursprungs. Ziel ist es nicht Religionen und Angehörige bestimmter Religionen zu kriminalisieren, sondern die Freiheit und Grundrechte jedes einzelnen Jungen zu schützen.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.06.2012
Petition endet: 08.08.2012
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-451-039680Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Beschneidungen bei Minderjährigen
    grundsätzlich verboten werden und eine Missachtung dieses Verbots mit einer
    angemessenen Strafe geahndet wird.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Beschneidung von
    Jungen ebenso einen massiven Grundrechtseingriff, insbesondere in die
    Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die persönliche
    Religionsfreiheit, darstelle, wie die von Mädchen. Dennoch sei nur die Beschneidung
    weiblicher... weiter

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