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Betreuungsgeld und Erziehungsfreiheit erhalten!

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  1. Algatatud 2015
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Das Betreuungsgeld soll erhalten bleiben. Es muss, wenn notwendig auf Länderebene eingeführt werden.

Selgitus

Das Betreuungsgeld hat vor dem Bundesverfassungsgericht wohl keine Chance. Ob der Bund oder die Länder zuständig sind, ist für die SACHE ansich jedoch irrelevant. Es ist ein rein politisch motivierter "Kampf". Es geht nicht um die Sache!

Fakt ist jedoch, dass es jeden Eltern freigestellt werden sollte, ob Sie ihr Kind selber erziehen möchten oder ob sie es in die Kita geben möchten. Ob Mann oder Frau, beide können auch mit Betreuungsgeld in Teilzeit arbeiten. Schwarz-Weiß-Denken ist hier nicht angebracht.

WIR MÖCHTEN NICHT MIT EINEM KITAPLATZ "ZWANGSBEGLÜCKT" WERDEN!!!

WIR MÖCHTEN DIE (FINANZIELLE) FREIHEIT HABEN; SELBER ENTSCHEIDEN ZU KÖNNEN; WIE WIR UNSERE KINDER ERZIEHEN!!!

In einem Land wie Deutschland sollte das möglich sein!

Das Betreuungsgeld unterstützt diese Freiheit!!!!

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Nach dem Kinderbetreuungsurteil von 1998 hat der Staat die Pflicht, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form nachteilslos zu ermöglichen und zu fördern ( BVerfG 99,216-2 BvR 1057 /91 u.a. )

Ein Schlag in das Gesicht jeder berufstätigen Mutter!! Wer sein Kind daheim behalten will, bitte schön, aber dass wir Berufstätige dafür bezahlen sollen, geht ja gar nicht. Wer bekommt das Geld? Sozialempfänger bekommen sowieso schon Geld (Kindergeld bzw. das Betreuungsgeld angerechnet auf den Sozialsatz). Für diejenigen hat es also keinen Mehrwert. Und die, die es sich leisten können, zuhause zu bleiben, müssen nicht noch dafür entlohnt werden. Eine Schande, dass beruftsätige Mütter dafür noch Steuern bezahlen!

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd