Petition richtet sich an:
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
Öffentliche Kindergärten sind ab dem 3. Lebensjahr beitragsfrei, für Betriebskindergärten gibt es bisher keine einheitliche Regelung. Aktuell ist es so, dass die jeweilige Kommune/ Region entscheiden kann, ob Kosten übernommen werden oder nicht. Da der Wohnort des Kindes entscheidend ist, kann es sein, dass in einem Betriebskindergarten einige Kinder die Beiträge erstattet bekommen, andere nicht.
Begründung
Es sollte Gleichberechtigung herrschen. Betriebskindergärten entlasten die öffentlichen Kindergärten, da so Plätze in den öffentlichen Kindergärten nicht in Anspruch genommen werden. Eltern, die ihre Kinder in Betriebskindergärten schicken, sind in der Regel keine Top-Verdiener, sondern Normalverdiener und sollten genauso entlastet werden wie Eltern, die ihre Kinder in öffentliche Kindergärten schicken.