Binnenschifffahrt - Mehr Bundesbeteiligung an den Aufgaben der Gefahrenabwehr für Bundeswasserstraßen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

22 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

22 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Bund sich für die Aufgaben der Gefahrenabwehr auf den Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen, verantwortlich erklärt und damit auch finanzielle Fördermittel zur Verfügung stellt, um die Gefahrenabwehr der Kommunen auf bundeseigenen Wasserstraßen weiter zu sichern.

Begründung

Der Bund ist nach Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) im Besitz von 64 Binnenwasserstraßen. Entlang jeder dieser Binnenwasserstraßen des Bundes gewährleisten eine Unzahl von Kommunen die Gefahrenabwehr für Eigentum des Bundes ohne finanzielle Unterstützung. Die Kommunen stellen dem Bund auf seinen Liegenschaften so eine qualitativ hochwertige und kostenfreie Rettung bei Gefahr für Leib oder Leben oder bei Havarien und Umweltkatastrophen zur Verfügung. Die Kommunen stellen Rettungsboote, Zugfahrzeuge, Personal und Ausbildung zur Verfügung und bilden beispielsweise Gewässerschutz- oder Wasserrettungszüge, um im Alarmfall schnell und professionell reagieren zu können. Weiterhin werden teilweise bauliche Anlagen (Slipanlagen) errichtet, um den Einsatz der Rettungsmittel gewährleisten zu können.Diese Aufgabe stellt eine große finanzielle Belastung für die Kommunen an Bundeswasserstraßen dar, die Kommunen, die nicht an Binnenwasserstraßen des Bundes liegen, nicht bewältigen müssen. Daher möge sich der Bund über ein geeignetes Förderprogramm, im Rahmen seiner Möglichkeiten und Verpflichtungen, an den Beschaffungen von Rettungsmitteln bzw. an den Aufgaben der Gefahrenabwehr für die Bundeswasserstraßen beteiligen. Solche, vielleicht auch prozentualen, Förderungen könnten beispielsweise bei Beschaffungen auf Antrag durch die jeweiligen Kommunen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes abgerufen werden.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.09.2017
Petition endet: 24.10.2017
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-18-12-950-044752

    21436 Marschacht

    Binnenschifffahrt

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Eingabe wird gefordert, dass der Bund sich für die Aufgaben der Gefahrenabwehr
    auf den Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen,
    verantwortlich erklärt und finanzielle Fördermittel zur Verfügung stellt, um die
    Gefahrenabwehr der Kommunen auf bundeseigenen Wasserstraßen weiter zu sichern.

    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 23 Mitzeichnungen und 2 Diskussionsbeiträge... weiter

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