Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bürger in den Bundestag:
Diese Petition möchte eine Reform des Wahlrechts anregen und zur Diskussion stellen. Vorgeschlagen wird die Einführung eines Kontingents (entweder absolut oder relativ) an Sitzen im deutschen Bundestag, deren Abgeordnete nicht durch das parteigebundene Wahlsystem bestimmt werden, sondern durch eine unabhängige Verlosung diesen Sitz zugewiesen bekommen.
Die Petition möchte damit zu einer Lösung folgender gesellschaftlicher Probleme beitragen: Sinkende Akzeptanz der repräsentativen Demokratie durch vermeintliche Elitenregierung; Kontroversitäts- statt Kompromissorientierung in der politischen Debatte; Entpolitisierung und Protesthaltung eines signifikanten Teils der Wähler/Bürger; wenig transparente Kommunikation politischer Entscheidungen.
Natürlich wäre dies eine signifikante Änderung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, die mit einer wohlüberlegten Grundgesetzänderung einher gehen müsste. Deswegen sind die folgenden, konkreteren Vorschläge als veranschaulichende Diskussionsgrundlage zu verstehen.
Mögliche Ausgestaltung eines Losmandatsverfahrens: Im Rahmen einer wissenschaftsbasierten Erwägung soll entschieden werden, welcher Anteil an gelosten Mandaten die gewünschten Effekte gewährleisten kann, ohne die Effizienz des politischen Systems zu gefährden. Hier gibt es die Möglichkeit, eine absolute Zahl oder einen relativen Anteil der Bundestagsmandate dafür zu reservieren.
(Die genaue Zahl ist in systemischer Hinsicht äußerst relevant, deswegen muss sie gut bedacht werden; ein konservativer Vorschlag wäre, alle Wählerstimmen unterhalb der 5 Prozent-Hürde zu kumulieren und daraus die entsprechenden Los-Mandate abzuleiten; ein radikaler Vorschlag wäre, die Zahl der Los-Mandate an die negative Wahlbeteiligung zu koppeln.)
Jeder Inhaber des passiven Wahlrechts kann sich entscheiden, im Rahmen des Losverfahrens zu "kandidieren", d.h. er erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, im Fall eines Zuschlags das Mandat anzunehmen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten auf Grundlage des Grundgesetzes auszuüben. Im Bundestag sollten diese "freien" Mandatsträger von einem eigenen, fraktionsähnlichen wissenschaftlichen Apparat unterstützt werden, dessen große Verantwortung es sein wird, auch Politikeinsteigern die nötigen Informationen und Fähigkeiten zu vermitteln, gute Entscheidungen zu treffen und konstruktive Parlamentsarbeit zu leisten. Die Träger der Los-Mandate sind, selbst wenn sie ein Parteibuch haben sollten, nicht Mitglied einer Parteifraktion, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen.
Begründung
Für die Petition gibt es gute Gründe:
Für die gesamte Bevölkerung würde sich ein zwar nicht sehr wahrscheinlicher, aber möglicher Zugang zur Legislative ergeben, was nicht nur die Akzeptanz der parlamentarischen Demokratie sondern auch die Repräsentativität des Bundestags erhöhen würde. Das Losverfahren stellt einen strukturellen Appel an die Bürger dar, sich politisch zu informieren.
Zudem würden bisher "entwertete" Wählerstimmen (5-Prozent-Hürde) repräsentativ integriert werden können.
Auch der Einfluss auf die politische Kultur dürfte positiv sein, da sich die Diskussionen und Sitzungen des Bundestags wieder vor einem "echten" Publikum abspielen müssten, das aufgrund nachvollziehbarer Argumente und nicht aufgrund informeller Parteiabsprachen seine Stimme vergeben kann.
Die Gewissensverplichtung des einzelnen Abgeordneten kann hier im ursprünglichen Sinne besser gewährleistet werden, da er/sie nicht von Fraktionszwang oder Wiederwahlüberlegungen geleitet wird. Losmandatsträger müssten davon ausgehen, nicht im nächsten Bundestag vertreten zu sein, was die Gefahr von "Wahlgeschenken" und nicht nachhaltiger Politik reduzieren würde
Zudem hätte die vorgeschlagene "freie" Fraktion sicherlich eine nicht unerhebliche Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien, da sie eine besondere Rolle innerhalb des Bundestags spielen würde.
Und, last but not least, könnte das vorgeschlagene Verfahren dafür sorgen, dass es eine steigende Anzahl von "bürgeridentischen" Abgeordneten und, nach Ablauf der jeweiligen Legislaturperiode, ehemaligen Mandatsträgern geben wird, die aus eigener, parteipolitisch unverdächtiger Erfahrung von politischer Arbeit berichten könnten.