Alueella: Stadt Markdorf
Kansanäänestys
Rakennus

Bürgerbegehren gem. § 21 Gemeindeordnung Kein Umzug der Stadtverwaltung ins Bischofsschloss

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Gemeinderat Markdorf
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  1. Aloitti 2017
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  3. Valmistele hakemus
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Wir wollen verhindern, dass die Verwaltung ins Bischofsschloss einzieht. Wir wollen ein Hotel im Bischofsschloss

Perustelut

Bürgerbegehren für den Erhalt des Bischofschlosses als Hotel und keinen Umzug der Stadtverwaltung in das Bischofschloss Die Unterzeichnenden beantragen einen Bürgerentscheid nach § 21 Absatz 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg zu folgender Fragestellung: Sind sie dafür, dass die Stadt Markdorf für einen Umzug des Rathauses in das Bischofschloss keine weiteren Planungsleistungen und Bauleistungen mehr vergibt und die Stadt Markdorf, somit das Umzugsprojekt der Verwaltung sofort stoppt? Begründung: Am 17.10.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, Planungsleistungen für den Umbau des Bischofschlosses zu einem Rathaus und den Umzug der Verwaltung in das Bischofsschloss an ein Architektenbüro zu vergeben. Hierbei sollen die Gesamtkosten für dieses Bauvorhaben geplant werden, damit dann in einem Jahr mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden können. Wir glauben nicht, dass es dem Mehrheitswillen in der Bürgerschaft entspricht, dass die Verwaltung in das Bischofsschloss umziehen soll und fordern deshalb einen Bürgerentscheid. Weitere Planungsleistungen- und Bauleistungen sollen nicht mehr vergeben und das Umzugsprojekt sofort gestoppt und nicht mehr durchgeführt werden. Kostendeckungsvorschlag: Durch den verhinderten Umzug der Verwaltung in das Schloss, können diese gesparten Beträge für eventuell anfallende Kosten eingesetzt werden.

Die Unterzeichnenden berechtigen die Vertrauenspersonen, den Antrag im Falle eines Kompromisses zurückzunehmen oder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abzuändern, soweit dies für die Zulässigkeit erforderlich ist. Unterschriftsberechtigt sind alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in Markdorf ab dem16. Lebensjahr, die die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines anderen Landes der Europäischen Union besitzen. Alle Eintragungen müssen leserlich und vollständig erfolgen. Nur die Angabe des Geburtsdatums ist freiwillig.

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