Die petisie is gerig aan:
Bürgermeister & Gemeinderäte
Die Gemeinde ist Eigentümer eines größeren Grundstücks oberhalb des Fibro-Areals, welches dem Landkreis sofort als Alternative angeboten werden kann.
Dieses bietet aus unserer Sicht wesentliche Vorteile gegenüber einer Bebauung im „Merkelskrautgarten“:
Deutlich mehr Fläche und damit die Vermeidung von drangvoller Enge unter den Flüchtlingen (Das Areal „Merkelskrautgarten“ ist viel zu klein für den angestrebten Lebensraum der Flüchtlinge)!
Entlastung der Anwohner und der Flüchtlinge durch das nicht mehr direkte Angrenzen der Unterkunft!
Vermeidung von ansonsten auf viele Jahre bestehendem Konfliktpotenzial auch aufgrund der häufig wechselnden Belegung der Unterkunft!
Keine Behinderung der weiteren Wohnbauentwicklung in Haßmersheim
Mindestens gleichwertige Anbindung an die Infrastruktur (ÖPNV, Einkaufen)
Bislang konnten wir in zahlreichen Gesprächen mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat nicht erreichen, dass dieses Grundstück dem Landkreis zur Verfügung gestellt wird. Daher bitten wir um Ihre Mithilfe.
Rede
Geplante Flüchtlingsunterbringung im Gewann Merkelskrautgarten (Verlängerung Akazienweg)
Wir distanzieren uns vorweg von jegweiliger Fremdenfeindlichkeit und verstehen uns als politisch unabhängig.
Wer sind wir?
Bewohner des Wohngebiets Nord II und damit die unmittelbar Betroffenen der geplanten Flüchtlingsunterkunft in der Verlängerung des Akazienwegs („Merkelskrautgarten“).
Was ist bzgl. der Flüchtlingsunterbringung in Haßmersheim derzeit geplant?
Das Landratsamt plant eine Flüchtlingsunterkunft als Containersiedlung in Verlängerung des Akazienwegs für 100 Personen. Die Flüchtlingsunterkunft soll dort für mind. 5 Jahre bestehen bleiben. Diese vergleichsweise sehr große Flüchtlingsunterkunft grenzt direkt an die bestehende Wohnbebauung (Eschenweg, Akazienweg) an. Eine solche neu erstellte Containersiedlung angrenzend an ein Wohngebiet im Abstand von ca. 9,5m ist im Vergleich mit anderen Gemeinden im Landkreis beispiellos. Die Containersiedlung würde in erster Reihe mindestens 50m lang und mind. 15m breit werden. Die Menschen leben dort auf max. jeweils 7 qm; beschränkt auf die Dauer ihres Asylverfahrens (max. 24 Monate). Für diese Massenunterkunft von 100 Personen ist für die gesamte Woche seitens des Landratsamtes insgesamt eine Sozialbetreuung von lediglich ca. 30 Std. geplant