Regione: Pegnitz
Gyvenimas

Bürgerpetition gegen die Errichtung eines Modellflugplatzes in Troschenreuth-Neuhof-Lobensteig

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Peticija adresuota
Bürgermeister Uwe Raab
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Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Wir fordern das Luftamt Nordbayern und die Stadt Pegnitz auf, bei der Entscheidung die aufgezählten Belange zu berücksichtigen und gerecht und rechtssicher abzuwägen. Wir fordern, auch die Entscheidung zurückzustellen und nicht vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor die betroffenen Bürger sicher informieren konnten (noch besser durch die Behörden und die Antragssteller informiert werden). Ggf. muss auch Zeit sein, dass sich ein Bürgerprotest organisieren lässt. Bisher wurde die Öffentlichkeit nicht beteiligt und konnte sich dazu nicht äußern.

Diese Petition erhält die Stadt Pegnitz, der antragstellende Verein und das Luftfahrtamt Nordbayern. Wir bitten die Stadt Pegnitz, ebenfalls beim Luftfahrtamt zu intervenieren, die Genehmigung vorerst nicht zu erteilen, um den betroffenen Anwohnern die Chance zu geben sich zu informieren und ihre Interessen zu artikulieren, damit diese in die Abwägung einfließen können.

Priežastis

  1. Die angrenzenden Ortsteile Lobensteig, Neuhof und Troschenreuth liegen bereits mehr oder weniger direkt in der Start- und Landeanflugzone des Sonderlandeplatzes Pegnitz und sind dadurch über das erträgliche Maß mit Fluglärm belastet. Gerade an Wochenenden und durch die zunehmende Nutzung durch Gyrocopter ist die Belastung stark angestiegen.

  2. Dazu kommt der unerträgliche Schieß- und Fluglärm aus dem Truppenübungsplatz, der zu Tages- und Nachtzeiten entsteht.

  3. In Pegnitz gibt es bereits einen gut aufgestellten und ausgebauten Modellflugplatz, der auch durch die Stadt Pegnitz gefördert wurde. Für einen zweiten Modellflugplatz besteht überhaupt keine Notwendigkeit in unmittelbarer Nähe des bereits genehmigten Platzes in Buchau. Entfernung ca. 4 km Luftlinie.

  4. Wie aus dem Bericht zu entnehmen ist, kann eine Beschränkung auf Elektromotoren nicht erfolgen, was uns den zusätzlichen Lärm als relevant einstufen lässt.

  5. Bei der Abwägung der öffentlichen Belange bei der Genehmigung dieses Vorhabens sind die Bedürfnisse der angrenzenden Bürger nach Lärmschutz und die Umweltverträglichkeit der Tiere und Pflanzen in der Umgebung zu berücksichtigen. Auch bei den Jagdgenossen erhebt sich nach dem Bericht in der Zeitung erheblicher Protest. Gerades dieses Gebiet ist ein großräumiges, zusammenhängendes Landschaftsgeflecht aus Hecken, Wiesen, Äckern und Wald, dass einzig durch eine fast nicht befahrene schmale Straße (Flurbereinigungsweg) zwischen Neuhof und Mühldorf unterbrochen ist.

  6. In die Abwägung ist auch einzubeziehen, dass der Außenbereich grundsätzlich von baulichen Anlagen und lärmintensiven Nutzungen frei bleiben soll. Zwar mag es sein, dass es sich grundsätzlich um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Bei der Erforderlichkeit ist aber zu berücksichtigen, dass es bereits einen genehmigten Standort in Pegnitz gibt. Jedermann kann in diesen Verein eintreten zumal dieser öffentlich gefördert wurde- und seinen Sport dort nachkommen. Logischerweise zieht eine Genehmigung des Modellflugplatzes nach einer gewissen Zeit auch die Errichtung eines Vereinsheimes und somit weitere Vorhaben im Außenbereich nach sich.

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