Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Transparanz der Arbeitslosenstatistik erhöht wird. Teilnehmer an Maßnamen des § 46 SGB III werden arbeitslos gezählt. Ersatzlos gestrichen wird der § 53a SGB II (Ältere nach einem Jahr nicht mehr arbeitslos). Teilnehmer an Weiterbildung und Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes (z.B. ABM) fließen in eine erweiterte Arbeitslosigkeit ein. Um einen rein statististischen Anstieg zu verhindern, wird das neue Konzept ein Jahr rückwirkend angewandt.
Begründung
Mehr Transparenz in der Arbeitslosenstatistik erlaubt dem Bürger besser als bisher eine eigene Beurteilung der aktuellen Lage. Die stetige Änderung der statistischen Erfassung hat zuletzt auch der Regierung selbst geschadet, weil der reale Rückgang der Arbeitslosigkeit auf "Zahlentricks" zurückgeführt wird. Die obene genannten Daten liegen zwar alle bereits vor, werden aber kaum genutzt. DIe Trennung in eine Arbeitslosigkeit im engeren und im weiteren Sinn soll die Vergleichbarkeit mit älteren Daten gewährleisten. Die vorgeschlagene Definition der Arbeitslosigkeit im engeren Sinne entspricht weitgehend der Zählung vor zehn Jahren. Insbesondere der § 53a SGB II ist bedenklich, weil er Jobcenter und Kommunen bestraft, die Älteren Vermittlungsvorschläge unterbreiten. Ein Mehr an Transparenz würde auch das Vertrauen der Bürger in ihr Parlament verbessern. Um zu verhindern, dass - ähnlich wie 2005 und aktuell bei den Älteren - eine verbesserte statistische Erfassung zu einem scheinbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit führt und damit das Parlament für Ehrlichkeit bestraft, soll die neue Regelung ein Jahr rückwirkend angewandt werden.
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Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Wolf Tilman Weigel
Bundesagentur für Arbeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
wird.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die
Transparenz der Arbeitslosenstatistik erhöht wird. Teilnehmer an Maßnahmen des
§ 46 Drittes Buch Sozialgesetzbuch werden arbeitslos gezählt. Ersatzlos gestrichen
wird der § 53a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Ältere nach einem Jahr nicht mehr
arbeitslos). Teilnehmer
an Weiterbildung
und Maßnahmen
des
zweiten
Arbeitsmarktes (z. B. ABM) fließen in eine erweiterte Arbeitslosigkeit ein. Um einen
rein statistischen Anstieg zu verhindern,... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.