Bundesagentur für Arbeit - Reihenfolge der Kundenaufrufe in der Arbeitsagentur durch Automatennummern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

258 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

258 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Gesetze und Verordnungen zur Ausführung der Hartz-IV-Gesetze (im SGB) so anzupassen, dass es wieder möglich wird, in den örtlichen Bundesagenturen für Arbeit zur Bestimmung der Bearbeitungs- und Aufrufreihenfolge beim Parteiverkehr, eine Automatennummer zu ziehen, die einem "Kunden" der jeweiligen Arbeitsagentur den entsprechenden Platz in der Aufrufreihenfolge zuweist.

Begründung

Nach der großen Arbeitsmarktpolitikreform im Rahmen der sog. "Agenda 2010" bei den sog. Hartz-IV-Gesetzen in den Sozialgesetzbüchern (SGB) wurde in den örtlichen Bundesagenturen für Arbeit die folgende Vorgehensweise für den Parteiverkehr eingeführt: Ein "Kunde" muss an einer Art Rezeption, einer Schaltertheke persönlich vorsprechen, wobei er seine Identität nachweisen muss und bereits vorab mündlich referieren muss, was er als "Kunde" für ein Anliegen hat. Danach wird er vom Rezeptionssachbearbeiter darauf verwiesen, dass er in einem im allgemeinen, öffentlichen und überschaubaren Bereich in der Nähe der Rezeption warten soll, bis er von irgendeinem weiteren Sachbearbeiter, der sich des Kundenanliegens näher annimmt, öffentlich und namentlich aufgerufen wird und zu einem wiederum freien und öffentlich einsehbaren und gut überhörbaren Platz geleitet wird, an dem die Privatsphäre praktisch ausgeschlossen ist. Um einen geordneten und umfänglichen Sachvortrag mit Belegen und Nachweisen vor dem jeweiligen Sachbearbeiter ausführen zu können, ist ein Mindestmaß an Privatsphäre notwendig, wenn nicht gleich der Rest der Umhersitzenden "Arbeitsagenturkunden" erfahren soll, dass der vorher mit Namen persönlich aufgerufene "Kunde" beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld I oder andere Arbeitslosenbeihilfen stellt. Dies hemmt den individuellen Antragsteller in der Ausübung seiner gesetzlich garantierten Rechte aus den SGB und stellt ihn vor dem Rest der vorhandenen Öffentlichkeit in seinem Ruf bloß. Diese demütigende und öffentlich bloßstellende Erfassung der Arbeitslosen von der Ersterfassung an der Theke bis zum persönlichen Individualgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter über den eigentlichen Antrag und seine erforderlichen Nachweise muss auf dem hierarchischen Anweisungsweg durch Verordnungen beendet werden, indem jeder, der bei der Arbeitsagentur einem Antrag stellen will, einen gleichberechtigten Platz in der Bearbeitungsreihenfolge durch das Ziehen einer Automatennummer zugewiesen bekommt. Dadurch wird gewährleistet, dass keine Bevorzugung oder Benachteiligung bei der Behandlung der Anliegen der "Kunden" in der Arbeitsagentur durch die jeweiligen Sachbearbeiter vorkommt und es wird verhindert, dass eventuell einer mit wichtigem aber rechtlich komplizierten Anliegen langsamer berabeitet wird als jemand, der nur eine kleine, leicht zu bearbeitende Sache mit einem Anspruchsgehalt von ein Paar Euro als Vortragsgegenstand hat. Es muss aufhören, dass persönliche Daten der "Kunden" bei den örtlichen Bundesagenturen für Arbeit schon bei einer Ersterfassung an einer Rezeption laut öffentlich gemacht werden und anschließend ein Arbeitsloser dann nochmal von seinem persönlichen Sachbearbeiter mit dem Namen in der versammelten Öffentlichkeit bloß gestellt wird. Da ist es doch besser und verhältnismäßiger als Nummer aufgerufen zu werden, die gleichberechtigt ist und auch gleich behandelt wird.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.05.2012
Sammlung endet: 24.07.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-811-038018Bundesagentur für Arbeit
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Gesetze zur Ausführung der Hartz-IV-Gesetze (im
    Sozialgesetzbuch) so anzupassen, dass es wieder möglich wird, in den örtlichen
    Bundesagenturen für Arbeit zur Bestimmung der Bearbeitungs- und
    Aufrufreihenfolge beim Parteiverkehr, eine Automatennummer zu ziehen, die einem
    Kun-den der jeweiligen Arbeitsagentur den entsprechenden Platz in der
    Aufrufreihenfolge zuweist.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass sich der Kunde nach
    aktueller Praxis zunächst am Empfang ausweisen und sein Anliegen bereits vorab
    erörtern müsse. Danach werde er namentlich vom jeweiligen Sachbearbeiter
    aufgerufen und müsse sein Anliegen erneut am jeweiligen Arbeitsplatz erklären,
    welcher jedoch von anderen Kunden der Arbeitsagentur einsehbar und die dort
    geführten Gespräche vernehmbar seien. Dadurch werde die Privatsphäre des
    Antragsstellers verletzt. Durch das Ziehen einer Automatennummer soll eine
    gerechte Bearbeitungsreihenfolge gewährleistet und eine öffentliche Bloßstellung
    des Kunden vermieden werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 258 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 79 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme der
    Regionaldirektion Bayern eingeholt, welche sich auf die für den Petenten zuständige

    Bundesagentur für Arbeit bzw. das zuständige Jobcenter bezieht. Unter
    Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:
    In der Verwaltungspraxis der Jobcenter erfolgt die Zugangssteuerung für Kunden, die
    keinen Termin haben, über einen Empfang. An der Theke schildere der Kunde kurz
    sein Anliegen. Ein Diskretionsabstand zu anderen Kunden werde durch eine
    Wegführung mit Leitbändern und Beschilderung sichergestellt.
    Soweit die Möglichkeit besteht, würden Kurzanliegen bereits am Empfang geklärt.
    Unter Kurzanliegen fallen Wegbeschreibungen, die Abgabe einer
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder dergleichen. Sollte der Kunde ein
    zeitintensiveres Anliegen haben, wie zum Beispiel eine Arbeitssuchend- oder
    Arbeitslosmeldung, werde der Name und der Grund der Vorsprache im internen
    Fachverfahren verfasst und anschließend würden die Kunden in Reihenfolge der
    Vorsprache durch die Fachkräfte der Eingangszone aufgerufen.
    Der Kunde werde üblicherweise namentlich aufgerufen. Sein Anliegen werde nicht
    genannt. Sofern der Kunde auch anonym zur Klärung seines Anliegens aufgerufen
    werden wolle, könne er dies jederzeit äußern und würde dann mit einem erfundenen
    Namen, einer Nummer oder seiner Kundennummer an den Bearbeitungsplatz
    gebeten.
    Das Anliegen des Kunden werde dann in einem Einzelgespräch geklärt.
    Grundsätzlich fände dieses Gespräch in einem Großraumbüro statt. Die einzelnen
    Arbeitsplätze seien durch Trennwände räumlich abgeteilt. Zu jedem Zeitpunkt, auch
    noch bevor er überhaupt seinen Namen mitteile, könne der Kunde auch den Wunsch
    äußern, das Gespräch in einem Diskretionszimmer zu führen. Über diese Möglichkeit
    werde der Kunde auch durch Hinweisschilder am Empfang informiert.
    Dem Einwand des Petenten, dass „wichtige“, aber rechtlich komplizierte Anliegen
    zugunsten „kleiner, leicht zu bearbeitender Sachen“ zurückgestellt werden, kann von
    Seiten der Arbeitsverwaltung nicht gefolgt werden. Durch die Erfassung der
    Vorsprache im internen Fachverfahren sei sichergestellt, dass alle Anliegen in
    Reihenfolge der persönlichen Vorsprache abgearbeitet werden.
    Ziel der Neuorganisation der „Kundenzentren“ sei unter anderem gewesen, die
    Kunden nicht wie „Nummern im System“, sondern als Mensch mit individuellen
    Bedürfnissen und Anliegen zu behandeln. Die überwiegenden Rückmeldungen
    spiegelten ein positives Kundenempfinden wieder, da Wartezeiten verringert bzw.

    vermieden und Einzelanliegen oft schon vorab vollumfänglich geklärt werden
    könnten.
    So sei beispielsweise das Jobcenter München mit mehreren „Sozialbürgerhäusern“
    im gesamten Stadtgebiet vertreten. In den meisten Sozialbürgerhäusern stünden zur
    Klärung von Kundenanliegen Einzel- und Doppelzimmer und in einigen Einrichtungen
    auf Wunsch auch die o.g. Diskretionszimmer zur Verfügung. In der überwiegenden
    Anzahl der Sozialbürgerhäuser würden an einer Infotheke die Anliegen von Kunden
    geklärt, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder
    nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Leistungen zur Sicherung des
    Lebensunterhalts) begehren bzw. beziehen. Der Kunde werde nach telefonischer
    Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter der Leistungs- bzw.
    Vermittlungsabteilung direkt an diesen verwiesen oder es werde ein persönlicher
    Termin mit dem gewünschten Ansprechpartner vereinbart.
    Einige Sozialbürgerhäuser hätten seit kurzem eine sogenannte Eingangszone
    eingeführt. Die Mitarbeiter an der Infotheke verweisen in diesen Einrichtungen die
    Bürgerinnen und Bürger je nach Anliegen zur Eingangszone. Dort müsse der Kunde
    eine Nummer ziehen und werde dann auch mit dieser aufgerufen. Die
    Datenaufnahme erfolgt dann in Einzel- oder Doppelzimmern. Auch hier kann auf
    Wunsch ein Diskretionszimmer in Anspruch genommen werden.
    Der Petitionsausschuss hält diese Verwaltungspraxis und im Übrigen die Rechtslage
    für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne des
    Petenten auszusprechen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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